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Pflege einen besonderen Lebensabschnitt in Würde gestalten

Unsere Gesellschaft wird immer älter. Rund ein Viertel der Menschen in Deutschland ist bereits über 60 Jahre alt. Mit der alternden Bevölkerung steigt auch die Anzahl der pflegebedürftigen Personen im Land. Doch gerade dieser Lebensabschnitt stellt die meisten Menschen vor viele offene Fragen, nicht nur die Pflegebedürftigen selbst, sondern auch deren Angehörige. Eine der größten dabei ist, wie es sich lebt, wenn man selbst nicht mehr alles kann.

Bei uns finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Pflege. Das kann Ihnen helfen, gut vorbereitet und in Würde in diesen neuen Lebensabschnitt zu starten.

Was Sie rund um die Pflege wissen sollten

Aktuell sind mehr als 4 Millionen Menschen in der Bundesrepublik auf die Pflege durch andere Personen angewiesen. Vor zehn Jahren waren es noch nur gut die Hälfte. Pflegebedürftigkeit betrifft also immer mehr Menschen. Dennoch ist vielen nur wenig über dieses Thema bekannt, weil es in der Öffentlichkeit und auch in privaten Gesprächen oft ausgeblendet wird.

Dabei sehen sich viele der Betroffenen mit einer ganzen Reihe an Unsicherheiten konfrontiert. Das gilt nicht nur für die Menschen, die selbst Pflege benötigen. Auch für die Angehörigen ist die Pflegebedürftigkeit von geliebten Menschen oft eine große Herausforderung. Eine kompetente und individuelle Pflegeberatung hilft dabei, offene Fragen zu klären, Ängste zu nehmen und die eigenen Möglichkeiten kennenzulernen.

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Die Bedeutung der Pflegegrade

Der Prozess des Älterwerdens schreitet bei jedem Menschen individuell voran. So können einige aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen oder eines Unfalls bereits in relativ jungen Jahren auf die Hilfe von anderen angewiesen sein, andere wiederum sind bis ins hohe Alter weitestgehend selbstständig in der Bewältigung des Alltags. Diese individuellen Voraussetzungen bringen auch individuelle Perspektiven auf die Pflege mit sich. Der Umfang der Pflegebedürftigkeit wird dabei in Deutschland in fünf Pflegegraden gemessen und beurteilt. Diese dienen zum einen der Einschätzung, inwieweit der oder die Betroffene noch in der Lage ist, sich selbstständig zu versorgen und seinen Alltag ohne Hilfe von außen zu bestreiten.

Zum anderen bemisst sich an der Eingliederung in die einzelnen Pflegegrade auch die Höhe der von der Pflegeversicherung zustehenden Leistungen. Die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit und die daraus resultierende Anerkennung der einzelnen Pflegegrade erfolgt bei gesetzlich Versicherten durch den medizinischen Dienst (früher Medizinischer Dienst der Krankenversicherung, MDK) beziehungsweise MEDICPROOF bei privat versicherten Personen. Bewertet werden dabei die folgenden sechs Lebensbereiche nach unterschiedlicher Gewichtung:

  1. Mobilität (10 %)
    Hierbei zählt vor allem, wie gut sich die zu begutachtende Person selbstständig fortbewegen, stehen, sitzen und halten kann.

  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (7,5 %)
    Zur Bewertung der kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten zählen vor allem die örtliche und zeitliche Orientierung, das Treffen von Entscheidungen und Einschätzen von Risiken sowie die Gesprächsführung und Mitteilung der eigenen Bedürfnisse.

  3. Verhaltensweise und psychische Problemlagen (7,5 %)
    Unter diesem Punkt kommt zum Tragen, ob die betroffene Person Hilfe wegen psychischer Probleme oder aufgrund seines Verhaltens benötigt.

  1. Selbstversorgung (40 %)
    Zur Selbstversorgung zählen Punkte wie das eigenständige Wachsen, die Körperpflege sowie die selbstständige Nahrungsversorgung.

  2. Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Belastungen (20 %)
    Liegen Erkrankungen vor, die eine dauerhafte Therapie oder Behandlung erfordern wie beispielsweise eine Dialyse oder ein täglicher Verbandswechsel, so wird der Umgang damit ebenfalls erfasst.

  3. Gestaltung des Alltags und sozialer Kontakt (15 %)
    Die Fähigkeit der selbstständigen Planung des Alltags, der Beschäftigung sowie der Pflege sozialer Kontakte ist ein weiterer Bewertungspunkt bei der Beurteilung des Pflegegrades.

Diese sechs Hauptpunkte umfassen bis zu 16 Unterkriterien, die von einem Gutachter mit einer entsprechenden Punktzahl bewertet werden. Nach dem speziellen Gewichtungsverfahren erfolgt die Ermittlung des Pflegegrades anhand der erreichten Gesamtpunktzahl. Für eine erste Einschätzung der Pflegebedürftigkeit vor einem Besuch des Gutachters können Sie auch mit einem frei zugänglichen Pflegegradrechner für sich oder einen Angehörigen den Pflegegrad berechnen.

Anhand der in der Begutachtung erreichten Gesamtpunktzahl ergeben sich die entsprechenden Pflegegrade wie folgt:

  • Pflegegrad 1 – 12.5 bis unter 27 Punkte
  • Pflegegrad 2 – 27 bis unter 47,5 Punkte
  • Pflegegrad 3 – 47,5 bis unter 70 Punkte
  • Pflegegrad 4 – 70 bis unter 90 Punkte
  • Pflegegrad 5 – 90 bis 100 Punkte

Ansprüche auf Leistungen entsprechend des Pflegegrades

Die Höhe der Ansprüche auf Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung richtet sich nach dem erreichten Pflegegrad. Je nach Pflegegrad werden demnach unterschiedliche Sach- und Geldleistungen für die ambulante oder stationäre Pflege erbracht.

Pflegegrad

1

2

3

4

5

Geldleistung ambulante Pflege

0

316 Euro

545 Euro

728 Euro

901 Euro

Sachleistung ambulante Pflege

0

689 Euro

1.298 Euro

1.612 Euro

1.995 Euro

Entlastungsbetrag ambulante Pflege

125 Euro

125 Euro

125 Euro

125 Euro

125 Euro

Leistung bei stationärer Pflege

125 Euro

770 Euro

1.262 Euro

1.775 Euro

2.005 Euro

Unterschiede der einzelnen Pflegearten

Die Pflege eines Menschen ist so individuell wie die Menschen selbst. Jeder Pflegebedürftige brauch neben individueller Unterstützung entsprechend seinen eigenen Fähigkeiten aber vor allem Verständnis und oftmals auch einfach ein offenes Ohr, das ihm zuhört. Die Pflege selbst kann dabei je nach individuellen Wünschen und Anforderungen unterschiedlich gestaltet werden. Grundsätzlich kann dabei in drei Arten der Pflege unterschieden werden:

  • Die ambulante Pflege
  • Die stationäre Pflege
  • Die Pflege durch Angehörige

Alle drei Arten haben ihre ganz eigenen Vor- und Nachteile. Welche die richtige ist, hängt immer individuell von den Bedürfnissen des Pflegebedürftigen und der Machbarkeit aufgrund der individuellen Situation ab.

Die ambulante Pflege

Ambulante Pflege wird immer dann nötig, wenn Personen aufgrund ihres gesundheitlichen oder altersbedingten Zustands nicht mehr in der Lage sind, ihren Alltag eigenständig zu gestalten. In solchen Fällen sind die Betroffenen auf die Hilfe von Pflegenden angewiesen. Die ambulante Pflege findet dabei bei den Pflegebedürftigen zu Hause statt und kann sowohl von professionellem Pflegepersonal als auch von Angehörigen durchgeführt werden.

Je nach Grad der Pflegebedürftigkeit kann die ambulante Pflege verschiedenste Leistungen umfassen. Diese orientieren sich immer am individuellen Bedarf des Betroffenen und reichen von einfacher Unterstützung bei der Haushaltsführung wie dem Erledigen von Einkäufen und Besorgungen bis hin zur Körperpflege oder der Medikamentengabe. Da die ambulante Pflege nicht in einem Seniorenheim, sondern im häuslichen Umfeld des Pflegebedürftigen stattfindet, wird sie auch als „häusliche Pflege“ bezeichnet.

Möchten Sie als Angehöriger ein enges Familienmitglied pflegen, erhalten Sie dafür Leistungen von der Pflegeversicherung des Gepflegten. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die Pflege mindestens 14 Stunden pro Woche ausführen oder Ihren eigentlichen Beruf aufgrund der Pflegetätigkeit nicht mehr als 30 Stunden in der Woche ausführen können. Wünscht die zu pflegende Person eine Pflege im häuslichen Umfeld, so sollte über eine eventuelle Umgestaltung des Wohnumfeldes wie beispielsweise ein barrierefreies Bad nachgedacht werden.

Kann die häusliche Pflege nicht durch Angehörige durchgeführt werden, kann die ambulante Pflege auch von einem Pflegedienst, durch eine 24-Stunden-Pflege oder stundenweise Seniorenbetreuung realisiert werden. Vor allem in der 24-Stunden-Pflege sind Pflegekräfte aus Osteuropa wie beispielsweise polnische Pflegekräfte hierzulande sehr beliebt.

In vielen Fällen teilen sich auch Angehörige und entsprechende Pflegedienste die Aufgaben rund um Betreuung der Pflegebedürftigen.

Einige Aufgaben in der ambulanten Pflege dürfen per Gesetz auch nur von entsprechend geschultem Personal durchgeführt werden. Dazu gehört beispielsweise die medizinische Behandlungspflege wie Verbandswechsel, Medikamentengabe oder Injektionen. Andere pflegerische Tätigkeiten können dagegen sowohl von Angehörigen als auch von professionellem Pflegepersonal übernommen werden. Dazu gehören beispielsweise:

  • Die Grundpflege, einschließlich Körperpflege, Ernährung sowie die Förderung der körperlichen Mobilität
  • Die Versorgung des Haushalts wie das Erledigen von Einkäufen, die Wohnungsreinigung oder das Zubereiten von Essen
  • Die Betreuung, Beschäftigung und Begleitung der Pflegebedürftigen

Neben den pflegerischen Aufgaben sind professionelle Pflegedienste aber auch für die Beratung der Betroffenen und deren Angehörige zuständig. So bieten viele Pflegedienste auch Pflegekurse für pflegende Angehörige an und unterstützen beispielsweise bei der Beantragung des Pflegegrads oder weiterer Leistungen.

Der große Vorteil der ambulanten Pflege liegt in der Tatsache, dass die Pflegebedürftigen in ihrem vertrauten häuslichen Umfeld gepflegt werden können. Das bietet den meisten eine zusätzliche Sicherheit in einem Lebensabschnitt, der ansonsten schon viele Veränderungen mit sich bringt. Die pflegerische Versorgung und Betreuung kann dabei an die individuellen Bedürfnisse und Wünsche der Betroffenen angepasst und entsprechend im Pflegevertrag festgehalten werden. Bei der Pflege durch Angehörige haben die Pflegebedürftigen außerdem eine vertraute Person, an die sie sich wenden können. Diese können durch die zusätzliche Inanspruchnahme eines Pflegedienstes entlastet werden.

Ambulante Pflege Stationäre Pflege

Unsere Dienstleistungen Wir bieten Ihnen das Rundumpaket in Sachen Pflege

Die stationäre Pflege

Im Gegensatz zur ambulanten Pflege findet die stationäre Pflege nicht im häuslichen Umfeld des Pflegebedürftigen, sondern in einer Pflegeeinrichtung statt. Dies können Seniorenheime, betreutes Wohnen, eine Senioren-Wohngemeinschaft oder ähnliche Formen des altersgerechten Wohnens sein. Zwar wünschen sich wohl die meisten Menschen, solange es nur geht, im eigenen Zuhause wohnen bleiben zu können, in einigen Fällen ist die Unterbringung in einer stationären Einrichtung aber unvermeidbar, beispielsweise im Falle fortgeschrittener Demenz.

Rund 20 Prozent der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland werden vollstationär in entsprechenden Pflegeeinrichtungen versorgt. In den allermeisten Fällen beginnt die Pflege mit der ambulanten Versorgung. Im Laufe der Zeit nimmt die Pflegebedürftigkeit zu, was irgendwann eine stationäre Pflege erforderlich macht. Aus diesem Grund ist es auch wichtig, die stationäre Pflege frühzeitig zu planen und vor allem den Betroffenen auch frühzeitig auf diese Veränderung vorzubereiten.

Für Pflegebedürftige bedeutet die stationäre Pflege nämlich in erster Linie, dass sie ihr gewohntes Wohnumfeld und ihr Zuhause verlassen müssen. Umso wichtiger ist es, dass ein passendes Pflegeheim frühzeitig ausgesucht wird. Im Bestfall kann dies noch im Zusammenwirken mit dem Pflegebedürftigen geschehen. So kann dafür gesorgt sein, dass die Umgewöhnung besser vonstattengehen kann.

Allein in Deutschland gibt es über 15.000 Pflegeheime. Diese werden von unterschiedlichen öffentlichen, gemeinnützigen, aber auch privaten Trägern geführt. Daneben gibt es auch noch Sonderformen des seniorengerechten Wohnens, wie beispielsweise betreute Wohngemeinschaften. Um bei dieser großen Auswahl die passende Einrichtung zu finden, sollten die einzelnen Angebote, Preise und vor allem die Pflege- und Betreuungsqualität miteinander verglichen werden. Dabei gilt es, die Auswahl des passenden Pflegeheims frühzeitig in Angriff zu nehmen, da längere Wartelisten bei guten Pflegeheimen keine Seltenheit sind.

Damit die Qualität der Pflegeeinrichtungen auch für Laien vergleichbar ist, wurde 2009 der sogenannte Pflege-TÜV eingeführt. Anhand einer jährlichen und unangekündigten Kontrolle und Beurteilung durch den Prüfdienst der Krankenkassen erhalten ambulante wie auch stationäre Pflegeeinrichtungen entsprechende Noten in den Bereichen:

  • Medizinische Versorgung
  • Betreuung und Gestaltung des Alltags
  • Pflegerische Leistung
  • Dienstleistung und Organisation

Die daraus resultierenden Qualitätsberichte zu den einzelnen Einrichtungen sind frei zugänglich und müssen in den Pflegeeinrichtungen an gut sichtbarer Stelle ausgelegt werden. Dies soll die Transparenz und den Qualitätswettbewerb fördern und erleichtert Betroffenen und Angehörigen die Suche nach einem guten Pflegeheim oder Pflegedienst.

Neben der offiziellen Beurteilung durch den Pflege-TÜV gilt es bei der Wahl des passenden Pflegeheims aber auch noch auf weitere Dinge zu achten. Diese richten sich vor allem nach den individuellen Wünschen und Anforderungen des Pflegebedürftigen.

So sind beispielsweise bei Demenzkranken routinierte und fördernde Aktivitäten, aber auch die Vermittlung eines Geborgenheits- und Sicherheitsgefühls besonders wichtig. Für Menschen mit körperlichen Einschränkungen, die geistig aber noch fit sind, sollte auch auf ein kulturelles Angebot geachtet werden.

In jedem Falle sollte die Wahl eines geeigneten Pflegeheims nicht schon nach nur einem Gespräch mit der Heimleitung gefällt werden. Die Einrichtung sollte ausgiebig angeschaut werden können und im Bestfall anfangs auch stundenweise mit oder durch die pflegebedürftige Person besucht werden können. Auch die ausführliche Einsicht in einen Musterheimvertrag muss gegeben sein.

Die Kosten für die stationäre Pflege sind meist deutlich höher als bei der ambulanten Pflege. Aus diesem Grund sind auch die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung hierfür deutlich höher angesetzt. Allerdings reichen die gesetzlichen Leistungen nicht aus, um die Kosten für eine stationäre Pflege zu decken. Der Restbetrag muss als Eigenanteil vom Pflegebedürftigen beziehungsweise dessen Angehörigen beigesteuert werden.

Pflegestärkungsgesetz Änderungen

Die Pflege durch Angehörige

In knapp der Hälfte aller Fälle werden pflegebedürftige Menschen von Angehörigen versorgt. Oft tritt die Pflegebedürftigkeit nicht plötzlich ein, sondern entwickelt sich viel mehr als schleichender Prozess durch zunehmende Alterserscheinungen oder Erkrankungen. Vor allem für die Angehörigen ist es daher unbedingt ratsam, sich auf die bevorstehende Situation einzustellen und sich entsprechend vorzubereiten.

Wichtige Entscheidungen sollten dabei mit weiteren Angehörigen und der eigenen Familie besprochen und gemeinsam getroffen werden. Sofern möglich, sollte dies auch immer unter Einbeziehung der betroffenen Person geschehen. Wer sich für die Pflege eines Angehörigen entscheidet, sollte dabei nicht nur die finanziellen Aspekte der Kosteneinsparung gegenüber der Unterbringung in einem Heim berücksichtigen, sondern insbesondere die körperlichen und psychischen Belastungen durch die Pflege nicht unterschätzen.

Bei der Entscheidung für die Pflege im häuslichen Umfeld muss auch die Wohnsituation berücksichtigt werden. Eventuell werden Umbaumaßnahmen oder bestimmte Anschaffungen nötig, um ein pflegegerechtes Wohnumfeld zu schaffen. Dazu können die Anschaffung eines Treppenlifts, eines Pflegebetts oder einer barrierefreien Dusche sein. In jedem Fall sollten Pflegebedürftige über ein Notrufsystem verfügen, um im Ernstfall wichtige Zeit nicht zu verlieren.

Für den Angehörigen, der die Pflege durchführt, ist es ebenso wichtig, sich auf diese Aufgabe entsprechend vorzubereiten. Die Pflege eines anderen Menschen bringt viele neue Herausforderungen mit sich. Durch den Besuch eines entsprechenden Pflegekurses kann gelernt werden, wie die Pflege gut gemeistert werden kann. Dazu zählen vor allem Bereiche wie:

  • Die Körperpflege
  • Die Krankenbeobachtung
  • Das Anreichen von Nahrung
  • Die Verabreichung von Medikamenten
  • Das Erlernen von rückenschonenden Hebe- und Tragetechniken
  • Die hauswirtschaftliche Versorgung

Je nach Art der eventuell vorhandenen Erkrankungen und des Umfangs der benötigten Pflege kann außerdem entsprechendes Spezialwissen notwendig sein. Insbesondere bei geistigen Erkrankungen wie Demenz, aber auch im Falle einer körperbedingten Bettlägerigkeit sollten Angehörige wissen, wie damit umzugehen ist. Die Pflegekassen übernehmen die Finanzierung solcher von zertifizierten Pflegediensten oder Pflegeheimen angebotenen Pflegekurse.

Die Pflege eines Angehörigen kann sehr zeitintensiv sein, sodass oft nur wenig Zeit für das eigene Leben bleibt. Vielfach kann auch der eigentlichen beruflichen Beschäftigung nicht mehr nachgegangen werden. Um hier einen Ausgleich zu schaffen, gibt es verschiedene Wege der finanziellen Unterstützung durch die Pflegekasse bei der Pflege durch Angehörige. Dazu gehören:

  • Das Pflegegeld
    Pflegegeld soll der Finanzierung der Pflege durch Angehörige dienen und wird von der Pflegekasse an den Pflegebedürftigen ausgezahlt. Es kann dann entsprechend an die pflegenden Angehörigen weitergeleitet werden. Je nach Pflegegrad liegt dieses zwischen 316 und 901 Euro. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 erhalten kein Pflegegeld.

  • Zuschüsse für Umbauten
    In den meisten Fällen ist das eigene Zuhause nicht barrierefrei. Bei eintretender Pflegebedürftigkeit können daher Umbaumaßnahmen notwendig werden. Abhängig von Umfang der erforderlichen Umbaumaßnahmen kann hierfür ein Zuschuss von bis zu 4.000 Euro beantragt werden.

  • Hilfsmittel
    Der Alltag von Pflegebedürftigen kann mit entsprechenden Hilfsmitteln erleichtert werden. Die Kosten für Pflegebetten, Gehwagen, Duschhocker oder Ähnliches werden auf Antrag durch die Pflegekasse übernommen.

Neben der direkten finanziellen Unterstützung durch die Pflegekasse ergeben sich für pflegende Angehörige auch weitere unterstützende Angebote. Diese sind:

  • Sonderurlaub mit Pflegeunterstützungsgeld
    Sobald ein Pflegefall in der engeren Familie eintritt, haben Arbeitnehmer einen gesetzlich geregelten Anspruch auf eine bis zu zehntägige Freistellung vom Arbeitsplatz. Da es sich dabei um eine unbezahlte Freistellung handelt, kann als finanzieller Ausgleich Pflegeunterstützungsgeld beantragt werden.

  • Pflegezeit
    Wer in einem Unternehmen mit mehr als 15 Mitarbeitern tätig ist, hat zudem einen Anspruch auf bis zu 6 Monate Pflegezeit. In dieser Zeit ist zwar ein gesetzlicher Kündigungsschutz vorgesehen, auf das Gehalt muss aber verzichtet werden.

  • Familienpflegezeit
    Im Rahmen der Familienpflegezeit kann die sechsmonatige Pflegezeit auf bis zu 24 Monate erweitert werden. Voraussetzung ist, dass der oder die pflegende Person mindestens noch 15 Stunden in der Woche für den Arbeitgeber tätig ist und es sich um ein Unternehmen mit mehr als 25 Mitarbeitern handelt.

  • Soziale Absicherung
    Wer sich mindestens 10 Stunden pro Woche um die Pflege eines Angehörigen kümmert, für den übernimmt die Pflegekasse die Beiträge zu Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Außerdem besteht eine kostenfreie Mitgliedschaft in der gesetzlichen Unfallversicherung.

  • Zusätzliches Darlehen
    Um die finanziellen Folgen der Übernahme der Pflege eines Angehörigen abzufedern, kann beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben ein zinsfreies Darlehen beantragt werden.

Die Pflege eines Angehörigen bringt in den meisten Fällen nicht nur finanzielle Einbußen mit sich. Auch die körperliche und psychische Belastung sollte in diesem Zusammenhang nicht unterschätzt werden. Wer sich um die Pflege eines Angehörigen kümmert, muss nebenbei schließlich auch noch das eigene Leben managen. Neben der pflegerischen Tätigkeit warten dadurch noch weitere Aufgaben, wie die Organisation des eigenen Haushalts und Alltags, die Erledigung des eigenen Jobs und eventuell die Betreuung der eigenen Kinder.

Um diese Herausforderungen zu meistern und dabei auch noch Zeit für sich zu finden, ist es wichtig, auch hier eine gute Balance zu finden und Möglichkeiten des Ausgleichs zu schaffen. Andernfalls kann es schnell zu Erschöpfungserscheinungen und Burnout-ähnlichen Zuständen kommen. Eine wichtige Stütze dabei kann die eigene Familie sein, die die pflegende Person unterstützt und eventuell einige Aufgaben übernehmen kann. Doch auch außerhalb der Familie gibt es zahlreiche Möglichkeiten, die für Entlastung sorgen können. Dazu zählen:

  • Helfer im Alltag
    Wer seine Angehörigen grundsätzlich selbst pflegen möchte, kann dennoch einzelne Aufgaben an professionelle Dienstleister oder andere Hilfsangebote abgeben. So können beispielsweise Haushaltshilfen, Angebote wie Essen auf Rädern oder die Auslagerung einzelner Pflegetätigkeiten wie die Körperpflege an einen Pflegedienst in der Nähe für eine erhebliche Entlastung sorgen.

  • Zeitweise Entlastungsangebote
    Die Pflege eines Angehörigen ist oft eine Rund-um-die-Uhr-Aufgabe. Zeit für die Erledigung eigener Aufgaben bleibt dabei kaum. Angebote wie eine stundenweise Seniorenbetreuung, Seniorentreffs oder Ähnliches sorgen für zeitliche Freiräume, die für eigene Aktivitäten oder einfach mal eine Verschnaufpause genutzt werden können.

  • Erholungsurlaub
    Um den eigenen Akku vom kräftezehrenden Pflegealltag wieder aufzuladen, brauchen auch pflegende Angehörige ab und zu Erholung. Während dieser Zeit kann das Angebot der Verhinderungspflege durch einen ambulanten Pflegedienst genutzt werden. So können sich Pflegende eine Erholungspause gönnen, um neue Kraft zu tanken und gleichzeitig das ruhige Gewissen haben, dass die gepflegte Person bestens versorgt ist. Soweit der oder die Pflegebedürftige noch ausreichend fit ist, können auch gemeinsame Urlaube in speziellen Pflegehotels erholsam für beide Seiten sein.

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Was macht gute Pflege aus?

Jeder Mensch hat das Recht, gut und in Würde gepflegt zu werden. Und natürlich wünschen sich auch Angehörige, dass die pflegebedürftige Mutter, der Vater, Oma oder Opa oder auch ein anderer Angehöriger, der Hilfe benötigt, gut behandelt wird. Doch was macht gute Pflege eigentlich aus? Wie erkennt man einen guten Pflegedienst? Und worauf sollte geachtet werden, wenn Angehörige die Pflege übernehmen? Genau auf diese Fragen finden Sie bei uns die passenden Antworten.

Menschlichkeit und Kompetenz

Ganz gleich, für welche Art der Pflege Sie sich entschieden, bei der Pflege eines anderen Menschen darf nie vergessen werden, dass dieser immer noch ein Mensch ist und genauso respektvoll, kompetent und würdevoll behandelt werden möchte, wie Sie es sich selbst in solch einer Situation wünschen würden. Das gilt sowohl für die ambulante Pflege durch einen Pflegedienst, die häusliche Pflege durch Angehörige als auch die stationäre Pflege in einem Pflegeheim.

Neben der menschlichen Behandlung ist auch die pflegerische Kompetenz wichtig, um der pflegebedürftigen Person eine entsprechend gute Versorgung zukommen lassen zu können. In professionellen Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass die dortigen Mitarbeiter entsprechend geschult und ausgebildet sind. Der vom Medizinischen Dienst ausgehängte Pflege-TÜV lässt erkennen, wie gut die Qualität der Pflege in den einzelnen Einrichtungen ist.

Empathie ist eine der wichtigsten Eigenschaften in der Pflege. Für Pflegebedürftige ist der Umgang mit dem Gefühl, nicht mehr eigenständig sein Leben führen zu können, oft sehr schwierig. Manche fühlen sich nutzlos in der Gesellschaft oder empfinden sich selbst gar als Belastung für andere.

Dies geht oft mit einer großen Unzufriedenheit einher, welche sich manchmal auch nach außen zeigt. Für Pflegekräfte, ganz gleich, ob professionelle oder als Angehörige, gilt es daher Verständnis, Respekt und Toleranz für die Situation des Pflegebedürftigen zu entwickeln, um dessen Verhaltensweisen und Bedürfnisse besser verstehen zu können.

Transparenz und Verlässlichkeit

Pflegebedürftige Menschen brauchen die Hilfe anderer, um ihren Alltag meistern zu können. Ganz gleich, welche Art der Pflege gewählt wird, die zu Pflegenden müssen sich darauf verlassen können. Zudem sind feste Strukturen im Alltag ein wichtiges Hilfsmittel, um Pflegebedürftigen ein gewisses Maß an Sicherheit zu geben. Das ist besonders wichtig, wenn geistige Erkrankungen wie Demenz oder andere hinzukommen.

Einen guten Pflegedienst oder ein Pflegeheim kann auch daran erkannt werden, wie transparent mit Informationen umgegangen wird. Kostenloses Infomaterial vor der Entscheidung für oder gegen eine Pflegeeinrichtung sollte dabei eine Selbstverständlichkeit sein. Wird bereits gepflegt, sollten auch Nachweise über die getätigten und abgerechneten Leistungen immer transparent gestalten und zugänglich sein. Hierzu gehört auch die Pflegedokumentation, welche stets aktuell gehalten werden muss.

Ebenso wichtig ist die Erreichbarkeit bei Fragen und die Weitergabe von Informationen an Angehörige, wenn eine Person bereits gepflegt wird. Natürlich sollte dabei auch immer auf die Wünsche und Bedürfnisse des Pflegebedürftigen eingegangen werden. Gerade dann, wenn Menschen zu Hause gepflegt werden, muss der ambulante Pflegedienst in Notfällen rund um die Uhr erreichbar sein. Auch an Feiertagen und Wochenenden muss mindestens ein Bereitschaftsdienst zur Verfügung stehen.

Umfassende Beratung und ein gutes Bauchgefühl

Immer dann, wenn die Pflege eines Menschen fremden Personen von einem Pflegedienst oder in einem Pflegeheim anvertraut wird, spielt auch das dabei empfundene Bauchgefühl eine wichtige Rolle. Dieses bildet sich bereits beim ersten Beratungsgespräch. Im Idealfall findet das bei dem zu pflegenden Menschen zu Hause statt. Hier kann am besten beurteilt werden, welche Pflegeleistungen und Hilfsmittel benötigt werden und ob die Beantragung eines Pflegegrads sinnvoll ist.

Wichtig ist dabei auch, dass die beratende Pflegekraft umfassend über die Arbeit des Pflegedienstes informieren kann und man selbst mit der Philosophie und Arbeitsweise des Anbieters einhergeht. In einem dazugehörigen Angebot sollten die zu erbringenden Pflegeleistungen umfassend und detailliert aufgelistet sein. Gerade wenn ein Pflegegrad beantragt werden soll, ist es hilfreich, wenn die pflegende Fachkraft auch bei der Beantragung unterstützen und beraten kann.

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Bei Pflegebedürftigkeit bestens aufgestellt – mit der Pflegeberatung von Pflegewelt

Der Moment, in dem erkannt wird, dass die Organisation des eigenen Lebens nicht mehr ohne Hilfe funktioniert, ist für die meisten Menschen wohl eine der einschneidendsten Erfahrungen im Zuge der Pflegebedürftigkeit. Ist der erste Schock über diese Erkenntnis vorüber, geht es darum, sich auf die neue Situation vorzubereiten, um auch diesen neuen Lebensabschnitt würdevoll und nach individuellen Bedürfnissen und Vorstellungen zu gestalten. Um hierbei von Beginn an gut aufgestellt zu sein, sollte eine umfassende Pflegeberatung in Anspruch genommen werden.

Pflegewelt.org wurde genau deshalb ins Leben gerufen, um Pflegebedürftige, aber auch Angehörige umfassend über die verschiedensten Möglichkeiten im Pflegefall zu informieren. So können individuelle Lösungen gefunden werden, um das Leben trotz Pflegebedürftigkeit würdevoll gestalten zu können. Unsere Pflegeberatung gibt Ihnen Aufschluss über wichtige Fragen wie beispielsweise:

  • Welche Hilfsangebote für Pflegebedürftige gibt es?
  • Welche Hilfsmittel sind in der individuellen Situation sinnvoll?
  • Wie sehen die Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung aus?
  • In welcher Form kann die Pflege am besten organisiert werden?
  • Welche Vor- und Nachteile bieten die einzelnen Pflegearten?

Unsere Pflege Ratgeber richten sich dabei immer nach Ihren persönlichen Bedürfnissen und Wünschen. Dabei versuchen wir bestmöglich Ihre individuelle Situation zu verstehen, um Ihnen passgenaue Lösungsmöglichkeiten aufzeigen zu können. Das persönliche Gespräch ist uns dabei besonders wichtig, denn nur im menschlichen Austausch können wir herausfinden, welche Punkte Sie tatsächlich beschäftigen und welche Hilfsangebote in Ihrer individuellen Situation am sinnvollsten sind.

Pflegebedürftige Prozent

Vermittlung und weitere Leistungen

Grundlage einer guten Planung der Pflege ist vor allem das entsprechende Wissen über die verschiedensten Möglichkeiten, die in einer solchen Situation entstehen können. In unserem Pflege Ratgeber erhalten Sie auf unserer Webseite umfassende Informationen rund um die verschiedensten Themen bezüglich der Pflege. Angefangen bei wichtigen Informationen über die einzelnen Pflegegrade, über Informationen zu wichtigen Behördengängen und der Organisation der Pflege bis hin zu detaillierten Informationen zu einzelnen Hilfsmitteln.

Darüber hinaus können Sie uns gerne für eine persönliche Pflegeberatung kontaktieren. Hierbei beantworten wir Ihnen gern all Ihre Fragen individuell und passend zu Ihrer Situation. So finden wir gemeinsam mit Ihnen die bestmöglichen Lösungen – ganz gleich, ob es dabei um die eigene Pflege oder die eines Angehörigen geht.

Doch die beste Beratung nützt nichts, wenn die gefundenen Lösungen nicht direkt in die Tat umgesetzt werden können. Genau deshalb vermitteln wir Ihnen gerne auch passende Pflegedienste, Pflegeeinrichtungen oder sonstige Hilfsangebote in Ihrer Nähe. Dabei können Sie sowohl in der Pflegeberatung als auch bei der Vermittlung von entsprechend passenden Angeboten auf unsere Expertise und langjährige Erfahrung im Pflegebereich vertrauen. So sind wir gerne der verlässliche Partner an Ihrer Seite, wenn es um alle Belange rund um die Pflege geht.

Der erste Schritt in eine sorgenfreie und würdevolle Zeit in der Pflege ist, mit unseren Experten umfassend über dieses Thema zu sprechen und sich ausführlich beraten zu lassen. Nehmen Sie dazu einfach Kontakt mit uns auf und wir werden uns umgehend um Ihr Anliegen kümmern. Wir freuen uns, Ihnen helfen zu dürfen!

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