Ratgeber | 24- Stunden Pflege

Wichtige Alltagsunterstützungen: Entlastungsleistungen dienen der Finanzierung

Die Pflege von Angehörigen und Bekannten ist keine einfache Aufgabe. So ist es einerseits eine große körperliche Belastung sich um einen ausgewachsenen Menschen zu kümmern, der oft selbst nur noch bedingt dazu in der Lage ist sich zu stützen. Hinzu kommt natürlich eine oft immense zeitliche Belastung, die auch nicht zu unterschätzen ist und eine individuelle Anpassung des eigenen Lebens erfordert. Und nicht zuletzt ist natürlich die psychische Belastung auf verschiedensten Ebenen nicht ganz unwichtig. All das kommt dann einfach zusammen und macht vieles schwierig.

Jede Entlastung ist dabei natürlich willkommen und glücklicherweise gibt es hierbei einige Möglichkeiten.

Einerseits sind dabei die Zahlungen der Pflegekassen zu erwähnen, die unheimlich hilfreich sind. Das ist natürlich der Sinn der Pflegekassen und macht diese so unheimlich wichtig. Andererseits gibt es bei diesen Zahlungen aber auch so genannte Entlastungsleistungen, die im Gegensatz zur allgemeinen Pflege anderer Leistungen tatsächlich zur Entlastung der verwandten dienen soll. Dieses Konzept möchten wir von pflegewelt.org in der Folge weiter vorstellen.

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Wie umfangreich sind die Entlastungsleistungen wirklich?

Welche Gelder gezahlt werden und wie umfangreich diese Hilfen seitens der Pflegekassen sind, hängt natürlich ganz stark davon ab, wie pflegebedürftig eine Person ist. Der wichtige Begriff hierbei ist der Pflegegrad. Dabei handelt es sich um ein fünfstufiges Zahlungskonzept der Pflegekassen mit festgelegten Summen für die meist zweckgebundenen Pflegehilfen, die hierbei entstehen.

Ein Teil dieser zweckgebundenen Geldleistungen ist dabei dann auch die Entlastungsleistung. Diese zielt darauf ab, dass Angehörige hin und wieder kleine Teil der Aufgaben abtreten können und somit selbst immer wieder etwas Abstand zur Pflege gewinnen. Das ist oft besonders bei Pflege über lange Zeiträume enorm wichtig. Die Entlastungsleistungen sind mit 125 Euro pro Monat bei allen Pflegegraden gleich. Das ist naheliegend, da natürlich bei steigendem Pflegegrad andere Hilfen finanziert werden können.

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Welche Entlastungen können mit den Entlastungsleistungen vorgesehen sein?

Oft sind die Entlastungsleistungen wirklich nur für recht kleine Leistungen vorgesehen und nicht für lange Betreuungszeiträume. Das wäre bei den bereitgestellten Summen natürlich auch sonst gar nicht möglich. Einige Beispiele für den Nutzen der Entlastungsleistungen möchten wir Ihnen gerne aufzeigen:

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  • Alltagsunterstützungen: Von Einkaufshilfen bis zu Gruppenangeboten bieten die Entlastungsleistungen vielfältige Optionen zur Entlastung.
  • Tages- und Nachtpflege: Diese Form der Pflegebetreuung benötigt natürlich einigen finanziellen Aufwand, der sich so unterstützen lässt.
  • Kurzzeitpflege: Ist beispielsweise aufgrund eines eigenen Urlaubs nur für kurze Zeiträume Pflege notwendig, hilft auch das der Finanzierung.
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Wie erfolgt die Abrechnung bei den Entlastungsleistungen?

Bei den Entlastungsleistungen ist die Abrechnung nicht ganz unwichtig. Das liegt daran, dass die Gelder natürlich zweckgebunden sind und sich dabei ein System etabliert hat, welches diese zweckgebundene Abrechnung deutlich einfacher macht. Das Ganze funktioniert dann indem die hinzugezogenen Dienstleister die Summen abrechnen und die Nutznießer gar nicht direkt in Kontakt hiermit kommen.

Anmerkung: Stellenweise lässt sich nicht genutztes Geld noch eine Zeit lang übertragen. Somit ist die Nutzung in späteren Monaten ebenfalls möglich werden, was beispielsweise bei der Kurzzeitpflege interessant sein kann. Allerdings verfällt am 30. Juni des Folgejahres der Betrag.

Einerseits ist dann natürlich wichtig, dass die passenden Leistungen von den Entlastungsleistungen gefunden werden, andererseits müssen aber auch die Finanzen stimmen. Gerne können Sie uns daher kontaktieren und gemeinsam suchen wir die perfekten Dienstleister für Sie!

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