Es ist in vielen Leben der natürliche Lauf der Dinge. So sind wir oft in unserer Jugend nahezu unverwundbar und stecken viele Verletzungen und Krankheiten hervorragend weg. Mit zunehmendem Alter schmerzt dann der Rücken etwas mehr und die Beweglichkeit lässt oft nach. Geht es dann ins Seniorenalter ist die Selbstständigkeit oft etwas eingeschränkt. Für solche Fälle wird oft ein Arbeitsleben lang in die Pflegekasse eingezahlt, um dann entsprechende finanzielle Unterstützungen rund um die Pflege zu erhalten, und zwar verteilt nach Pflegegraden.
Sobald also ein gewisser Pflegeanspruch zum Tragen kommt, gilt es nach Möglichkeit den Pflegegrad bestimmen zu lassen. Die Eingangsstufe ist hierbei der Pflegegrad 1, der besonders kleine Hilfen vorsieht.
Entscheidend ist hierbei natürlich, dass Hochstufungen zu späteren Zeitpunkten immer noch möglich sind und der Pflegegrad 1 oft völlig ausreichend ist.
Gerne möchten wir von pflegewelt.org etwas weiter rund um dieses Thema aufklären und Ihnen den Pflegegrad 1 und alles was dazugehört weiter aufzeigen.
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Pflegegrad berechnen lassenAlles in allem ist der Pflegegrad 1 doch etwas von den anderen Pflegegraden abzugrenzen, weil schlichtweg dieser als eine Art Einstieg zu sehen ist und oft so definiert wird, dass hierbei nur leichte Einschränkungen vorhanden sind. Wie bei allen Pflegegraden werden dabei die nachfolgenden Gesichtspunkte bewertet und gegeneinander abgewogen:
Oder Sie schreiben uns eine Mail an folgende Adresse:
info@pflegewelt.orgEs lässt sich also bereits erkennen, dass der Pflegegrad 1 und auch alle anderen Pflegegrade versucht auf möglichst viele Aspekte des Alterns abzuzielen. Somit ist es dann möglich Lösungen zu finden. Der Pflegegrad 1 wird dabei erzielt, wenn die vergebenen Punkte mindestens 12,5 und maximal 27 ergeben. Hierzu gibt es spezielle Gutachter, die mit Begutachtungsassessments standardisiert feststellen, welcher Pflegegrad vorhanden ist. Ob es sich um Pflegegrad 1 oder einen höheren handelt, kann außerdem mit Online Rechnern oft gut vorab bestimmt werden.
Alles in allem ist der Pflegegrad 1 auch deshalb von den anderen Pflegegraden erheblich abzugrenzen, weil es schlichtweg für viele Aspekte rund um die Pflege keine finanziellen Hilfen gibt. So ist es wenig verwunderlich, dass beispielsweise Vollstationäre Pflege nicht bezuschusst wird und bei den oft leichten Einschränkungen entsprechend nicht beachtet werden muss.
Wir möchten Ihnen aber besonders näherbringen, wofür der Pflegegrad 1 Leistungen erbringt. So stehen beispielsweise 125 Euro im Monat für Betreuungs- und Entlastungsleistungen zur Verfügung oder 40 Euro für einige Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind. Auch ein Hausnotruf wird mit 23 Euro im Monat bezuschusst, genauso wie es monatlich 214 Euro Wohngruppenzuschuss gibt. Bis zu 4.000 Euro für Gesamtmaßnahmen bei der Wohnraumanpassung umschreiben natürlich die größte Leistung.
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Pflegegrad berechnen lassenWir von pflegewelt.org möchten Ihnen natürlich auch behilflich sein, wenn es um den Pflegegrad 1 geht. Das ist auf verschiedenen Wegen möglich. Einerseits finden Sie auf unserer Website umfassende Informationen zu vielen verwandten Teilbereichen wie beispielsweise den Wohnraumanpassungen. Außerdem möchten wir dabei behilflich sein, entsprechende Partner zu finden, die Ihnen rund um die Pflege weiterhelfen. Auch hierzu finden Sie auf unserer Website umfassende Informationen und können uns einfach jederzeit kontaktieren.
Unser erfahrenes Team steht Ihnen in Sachen Pflege zur Seite. Nehmen Sie noch heute Kontakt auf und wir unterstützen Sie bei Ihrem Anliegen.
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