Wir alle hoffen für uns selbst und unsere Liebsten, dass das Alter nicht zu hart wird und es entsprechend nicht notwendig wird auf umfassende Maßnahmen zu setzen, um weiterhin ein einigermaßen würdevolles Leben zu führen. Doch leider kann es jede Person treffen und schwere Pflege notwendig werden. Das betrifft in besonders schweren Fällen dann leider alle Bereiche des Lebens. Entsprechend schwere Fälle sind kaum noch in der Lage eigenständig von A nach B zu gelangen und sich selbst zu versorgen. Und auch psychisch sind Betroffene oft mitgenommen.
In solchen Fällen gilt es das Beste aus der Situation zu machen und entsprechende Hilfen in Anspruch zu nehmen, die es natürlich auch durchaus gibt.
Das wichtigste Werkzeug dafür ist hierzulande natürlich die Pflegeversicherung. Diese wird genau für solche Fälle oft lange bezahlt und kann es somit ermöglichen, entsprechende Hilfestellungen zu finanzieren. Für wirklich schwere Fälle wird dabei der höchste Pflegegrad, Pflegegrad 5 genutzt. In der Folge möchten wir von pflegewelt.org Ihnen diesen Pflegegrad detaillierter vorführen.
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Pflegegrad berechnen lassenDie Frage nach den Punkten zur Beurteilung des Pflegegrades 5 sind natürlich immens wichtig. Für all diejenigen, die mit dem Punktesystem der Pflegeversicherungen noch nicht vertraut sind, stellen wir dieses natürlich auch gerne kurz vor. Hierbei wird mit Gutachtern ein Termin ausgemacht und bei diesem Termin wird ein ausgiebiger Fragenkatalog durchgesprochen. Dabei kann beispielsweise die Mobilität der Person beurteilt werden. Das reicht dann beispielsweise von der Mobilität im Bett oder im Sitzen bis hin zum Treppensteigen und dient zur Beurteilung.
Anhand fünf weiterer Oberkategorien und vieler Detailfragen lässt sich dann der Pflegegrad berechnen. Wer hier leider besonders viele Punkte erzielt, wird dem Pflegegrad 5 zugeordnet und ist in praktisch allen betreffenden Bereichen betroffen. Die Punktespanne hierfür liegt bei 90 bis 100 Punkten und ist entsprechend penibel. Somit wird auch ersichtlich, dass Pflegegrad 5 für die schwerwiegendsten Fälle zutreffend ist.
Oder Sie schreiben uns eine Mail an folgende Adresse:
info@pflegewelt.orgBei den Leistungen, die beim Pflegegrad 5 dann zur Verfügung gestellt werden, können verschiedene Bereiche betrachtet werden. So gibt es beispielsweise ein Pflegegeld von 901 Euro im Monat, welches ausgeschüttet wird, wenn die Pflege von Angehörigen oder Bekannten durchgeführt wird. Außerdem gibt es auch Pflegesachleistungen, die mit 1.995 Euro im Monat bezuschusst werden. Das Geld steht dann zu, wenn im häuslichen Umfeld ambulant durch Pflegedienste gepflegt wird und werden somit breit angesetzt. Oft sind auch Kombileistungen möglich.
AufklappenGanz wichtig sind aber auch weitere finanzielle Unterstützungen, die etwas zweckgebundener sind. Während einige Beträge bei allen Pflegegraden gleich sind, gibt es auch einige die an den Pflegegrad 5 angepasst und entsprechend erhöht werden. Somit ergibt sich ein breites Bild an Leistungen bei Pflegegrad 5, welches sich beispielsweise bei der zuständigen Kasse im Detail erfragen lässt.
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Pflegegrad berechnen lassenAuch wir von pflegewelt.org möchten unseren kleinen Beitrag leisten und Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 5 weiterhelfen. Das möchten wir vor allem auf den nachfolgenden zwei Wegen erreichen:
So können Sie uns also einfach kontaktieren und gemeinsam finden wir die passende Lösung auch bei schweren Ansprüchen rund um den Pflegegrad 5.
Unser erfahrenes Team steht Ihnen in Sachen Pflege zur Seite. Nehmen Sie noch heute Kontakt auf und wir unterstützen Sie bei Ihrem Anliegen.
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