Ist die Entscheidung richtig, Pflege und Verantwortung für einen Angehörigen in fremde Hände zu geben und kann ich das mit gutem Gewissen? Diese Frage stellen sich viele Kinder und Enkel, wenn es darum geht, dass die eigenen Eltern oder Großeltern Hilfe im Alltag benötigen oder gar zum Pflegefall werden. Eine fremde Person in die eigenen vier Wände zu lassen kostet stets Überwindung und ist meisten mit Vorsicht und Skepsis verbunden. Wenn es dann auch noch darum geht, eine unbekannte Pflegekraft aus Polen mit einem geliebten Angehörigen zum Beispiel in einer 24-Stunden-Pflege allein zu lassen und dessen Wohlergehen in jene Hände zu legen, ist die Angst oft noch größer. Wir prüfen für Sie, ob diese Vorbehalte berechtigt sind und fassen die wichtigsten Informationen und Fakten zum Thema polnische Pflegekräfte zusammen.
Die Bezeichnung der „polnischen Pflegekraft“ ist inzwischen schon fast zum Synonym für alle osteuropäischen Pflegekräfte geworden. Diese Bezeichnung geht meistens auch mit der Vorstellung einher, dass eine (polnische) Frau über einen gewissen Zeitraum hinweg mit im Haushalt einer älteren Person lebt und dieser bei der Bewältigung des Alltags hilft. Es geht jedoch in den meisten Fällen um eine Betreuungsaufgabe, als um medizinische Pflege.
Auch wenn die Bezeichnung „polnische Pflegekraft“ fast schon inflationär verwendet wird, so sind damit doch immer auch die vielen anderen osteuropäischen Nationalitäten gemeint, die ebenso in der häuslichen Pflege in Deutschland arbeiten. Dazu zählen Pflegekräfte aus der Ukraine, Litauen, Estland, Lettland, Kroatien, Rumänien, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Bulgarien, Ungarn oder sogar aus Kasachstan. Inzwischen machen aber die Pflegekräfte aus Polen bereits den Mammutanteil in Höhe von über 20 Prozent der sich insgesamt in Deutschland befindlichen osteuropäischen Pflegekräfte aus, wovon über 90 Prozent Frauen sind.
Diese statistischen Zahlen erfassen jedoch nicht die illegal arbeitenden Pflegekräfte aus Polen. Man schätzt, dass weitere 200-500.000 Personen unangemeldet oder über unseriöse Vermittler in Deutschland arbeiten. Hier können natürlich keine Zahlen zur Verteilung getroffen werden.
Die Gründe, warum diese Pflegekräfte in Deutschland arbeiten wollen, sind vielschichtig. Einerseits geht es klar um die finanzielle Komponente: Auch wenn das Nettogehalt meistens zwischen 1.100-1.400 Euro beträgt, so ist es doch erheblich mehr als das, was man im Heimatland erwirtschaften würde. Hinzu kommt die Tatsache, dass durch die Sachleistungen in Deutschland (Unterkunft, Versorgung) das Gehalt insgesamt meistens 2.000 Euro betragen würde. Darüber hinaus gibt es zwischen Deutschland und Polen eine tiefe historische Verbindung. Die polnischen Pflegekräfte können es sich am ehesten Vorstellen, hier zu arbeiten. Meistens gibt es sogar ein bereits vorhandenes Netzwerk durch Verwandte und Freunde, die bereits in Deutschland leben. Zuletzt macht es die sogenannte „Arbeitnehmerfreizügigkeit“ rein rechtlich möglich, in allen EU-Staaten ohne Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis arbeiten zu dürfen. Es braucht lediglich einen Sozialversicherungsnachweis sowie den „Blauen Versicherungsschein“.
In Deutschland sind in etwa 3,4 Millionen Einwohner pflegebedürftig, wovon über zwei Drittel in der häuslichen Pflege betreut werden. Ein erheblicher Teil dieser Pflegeart wird allerdings aus den unterschiedlichsten Gründen nicht von den eigenen Angehörigen durchgeführt, sondern an externes Pflegepersonal – auch und vor allem aus Polen – vergeben.
Der demografische Wandel verstärkt den Fokus auf die Themen würdevolles Altern und Vereinbarkeit mit Pflege. Es zeichnet sich bereits jetzt ab, dass Angebot und Nachfrage beispielsweise für Pflegeheimplätze nicht zusammenpassen. Die Preise steigen je nach Region stark an und die einzige kostenverträgliche Alternative scheint die Beschäftigung polnischer Pflegekräfte.
Wenn es dann einen selbst betrifft, ist das Thema Pflege erst einmal Neuland. Man stellt sich erst einmal die Frage: Wird mein Angehöriger nur älter und hat entsprechende Alterserscheinungen oder muss ich aktiv werden und für häusliche Pflege sorgen? Auch wenn klar ist, dass eine Person sich nicht mehr selbst versorgen kann, so fällt es dieser und den Angehörigen meistens schwer, sich diese Abnahme der Selbstständigkeit einzugestehen.
Die Ermittlung der Pflegebedürftigkeit erfolgt durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK), wobei hier seit 2017 eine verbindliche Vereinheitlichung der Zuordnung in Pflegegrade gilt.
Diese Pflegegrade bestimmen den jeweils individuellen Grad der Selbstständigkeit, werden anhand bestimmter Kriterien gemessen und schließlich in ein Punktesystem (maximal 100) überführt. Insgesamt gibt es 5 mögliche Zuordnungsstufen:
Dieser Grad der Selbstständigkeit beschreibt eher geringe Beeinträchtigungen.
Theoretisch ist es bereits ab der ersten Stufe möglich, eine Pflegebedürftigkeit festzustellen. Diese ist aber nur in Kombination mit einer Demenzerkrankung erfüllt. Ansonsten gibt es erst ab Pflegestufe 3 die Beteiligung an den Kosten für externes Pflegepersonal.
Eben dieses Personal ist oft die einzige Möglichkeit, den Pflegefall in der häuslichen Umgebung zu belassen. Deshalb ist weiterhin eine starke Nachfrage an Pflegekräfte aus Polen vorhanden. Nachfolgend schauen wir uns die Kosten an, die im Rahmen einer externen Pflege auflaufen können.
Oder Sie schreiben uns eine Mail an folgende Adresse:
info@pflegewelt.orgEs gibt keine Pauschale für die Kostensätze der polnischen Pflegekräfte. Allerdings gibt es klare Zuordnungen der Höhe von Zuschüssen, die sich nach bestimmten Faktoren wie zum Beispiel Pflegegrad unterscheiden. Einen ersten Überblick verschafft folgende Tabelle:
Dazu kommt die Frage nach der Anstellungsart. Hier gibt es drei Modelle: Anstellung, Entsendung sowie Beauftragung. Der Unterschied liegt darin in der arbeitsrechtlichen Verantwortung – wer fungiert quasi als Arbeitgeber, bzw. ist verantwortlich für die Sozialabgaben.
Im Rahmen der Anstellung nehmen Sie selbst die Rolle als Arbeitgeber auf und sind dadurch natürlich an das geltende deutsche Arbeitsrecht gebunden. Das bedeutet: Die 40-Stunden-Woche darf dabei nicht überschritten werden. Diese Möglichkeit ist mit Abstand am kostspieligsten und beläuft sich auf mindestens 5000 Euro Ausgaben pro Monat. Wenn Sie mehr als eine Betreuung benötigen, vervielfacht sich dieser Betrag natürlich.
Bei der Beauftragung suchen Sie selbstständiges Betreuungspersonal, das auf Rechnung arbeitet. Das Honorar ist dabei verhandelbar, aber leider liegt das Risiko bei Ihnen, sollte diese Person doch plötzlich nicht mehr wiederkommen. Bei dieser Variante sollten Sie mit Kosten zwischen 2000 bis 3000 Euro rechnen.
Zuletzt gibt es noch die Entsendung, bei der eine spezialisierte Vermittlungsagentur als dritter Partner in Erscheinung tritt, alles Vertragliche und Personelle regelt und schließlich dann die jeweilige Betreuungskraft zu Ihnen schickt. Obwohl dies die beliebteste Variante ist, gibt es auch hier keine Garantie dafür, dass die Haftung für plötzliche Ausfälle übernommen wird. Denn Sie sind zwar Auftraggeber, aber nicht direkt weisungsbefugt.
Grundsätzlich gilt also: Die Kosten sind abhängig von Beschäftigungsmodell, Betreuungsaufwand sowie der individuellen Preisgestaltung der Vertragspartner. Sind bestimmte Voraussetzungen erfüllt, kann über die Pflegekasse das sogenannte Pflegegeld zur weiteren Entlastung beantragt werden.
Die nachfolgende Beispielrechnung (entspricht Pflegegrad 2 mit Demenz) zeigt die anfallenden Kosten sowie die möglichen Zuschüsse auf:
Position |
Kosten |
Betreuungskraft mit Deutschkenntnissen auf befriedigendem Niveau (Sprachniveau A2-B1), welches sogar dafür ausreicht, sich gut in den Alltag und die Aktivitäten der zu betreuenden Person einzubringen und sogar zu Terminen zu begleiten. |
2300 Euro |
Die Vermittlungskosten sowie Kosten für die Betreuung durch die Agentur sichern Ihnen einen direkten Ansprechpartner in allen Belangen und Wünschen. |
100 Euro |
Darüber hinaus fallen Fahrtkosten an, mit denen sichergestellt wird, dass die Betreuungskraft in Ihrer Freizeit auch nach Hause fahren kann. |
100 Euro |
Abzuziehen ist das Pflegegeld, welches nach Tabelle bei Pflegegrad 2 genau 316 Euro beträgt sowie das Verhinderungspflegegeld in Höhe von 134,33 Euro. Dieses kann in Anspruch genommen werden für Urlaubszeiten der Betreuung oder in Krankheitszeiten. Das gilt ebenso für das Kurzzeitpflegegeld in Höhe von 67,16 Euro. |
-316 Euro -134,33 Euro -67,16 Euro |
Zu prüfen sind auch steuerliche Vergünstigungen, welche sich auf bis zu 150 Euro im Monat belaufen können. Über einen Verlustvortrag muss man dann nicht bis zum nächsten Jahr auf Erstattung warten, sondern kann diese schon während der Pflegelaufzeit abziehen lassen. |
-150 Euro |
Summe Eigenanteil |
1832,50 Euro / monatlich |
Nichtsdestotrotz ist in allen Anstellungsformen der Mindestlohn für die Bereitschaftszeit verpflichtend. Stand Juli 2021 sind das 9,60 Euro pro Stunde. Bereitschaftszeit bedeutet, dass auch die Zeiten, in denen das Betreuungspersonal auf Abruf erreichbar ist, als Arbeitszeit gilt. Auf die Bruttobeträge der Agentur kommen noch Aufschläge der sogenannten Arbeitgeberanteile wie zum Beispiel Versicherungsanteile oder Beiträge an die Berufsgenossenschaften.
Neben der Rechnung nach dem Entsendungsmodell kann auch eine Kombination mit einem ambulanten Pflegedienst sinnvoll sein. Vor allem, da die Betreuungskraft bestimmte Aufgaben nicht ausführen darf. Der Pflegedienst könnte beispielsweise das Blutdruckmessen, das Wechseln von Kompressionsstrümpfen oder das Verabreichen von Spritzen übernehmen.
Hier würden bei der Beispielrechnung weitere 500 Euro an Kosten anfallen, aber auch weitere Vergünstigungen möglich sein. Dazu zählen die Pflegesachleistungen in Höhe von 413,40 Euro. Der verbleibende Eigenanteil beliefe sich demnach auf 2.108,70 Euro.
Zusätzlich zu den Gehältern werden bestimmte Pauschalen für den Aufwand der Agentur fällig, welche immerhin die Schnittstelle zur Betreuung bildet und die Verantwortung für einen reibungslosen Ablauf trägt. Aus all diesen Gründen kann eine seriöse Agentur nicht unter 2.000 Euro pro Monat arbeiten.
Unser erfahrenes Team steht Ihnen in Sachen Pflege zur Seite. Nehmen Sie noch heute Kontakt auf und wir unterstützen Sie bei Ihrem Anliegen.
Jetzt Kontakt aufnehmenDie Pflegegrade entscheiden über die Leistungen der Pflegekasse. Von Pflegegeld zu Sachleistungen ist alles streng unterteilt.
Nach der Überprüfung durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen, was in der Regel eine Dauer von mehreren Wochen hat, wird Ihr Angehöriger in einer der folgenden Kategorien eingruppiert:
Die Punktevergabe folgt einem bestimmten Muster, welches in 6 Module unterteilt ist. Die einzelnen Module haben eine unterschiedliche Gewichtung in der Beurteilung des Pflegegrades. Wir stellen Ihnen die einzelnen Module vor:
Modul |
Beschreibung |
Modul 1: Mobilität |
Hier wird geprüft, ob die Person sich selbst im Bett halten, sich aufrichten und die Position wechseln kann. Darüber hinaus wird das Treppensteigen überprüft sowie das Fortbewegen in den eigenen vier Wänden. Dieses Modul hat eine Gewichtung von 10 Prozentpunkten. |
Modul 2: Kommunikation und kognitive Fähigkeiten |
Kann die Person andere Menschen erkennen? Hat sie eine räumliche Orientierung und kann sich an gewisse Erlebnisse erinnern? Im Prinzip geht es darum, die kognitive Alltagstauglichkeit zu überprüfen und zu bewerten, ob Sachverhalte und Informationen verstanden werden, um diese schließlich in (mehrschrittige) Handlungen zu überführen. |
Modul 3: Verhaltensweisen und psychischen Problemen |
Hierbei wird überprüft, ob motorische Aggressionen oder selbstschädigendes Verhalten vorliegen. Auch andere Formen wie verbale Aggression oder depressive Stimmung werden berücksichtig. Gemeinsam mit Modul 2 gibt es eine Gewichtung von 15 Prozent. |
Modul 4: Selbstversorgung |
Hierbei geht es um das Bewältigen der alltäglichen Aufgaben wie die eigene Mund- und Körperhygiene (Waschen, Anziehen), hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie das Zubereiten von Mahlzeiten oder das An- und Ausziehen von beispielsweise Kompressionsstrümpfen. Dieses Modul macht ganze 40 Prozent der Beurteilung zum Pflegegrad aus. |
Modul 5: Umgang und die Bewältigung von krankheitsbedingten Anforderungen |
Das Modul besitzt eine 20-prozentige Gewichtung und beschreibt die Selbstversorgung mit verschriebenen Medikamenten oder das regelmäßige Vereinbaren und Wahrnehmen von Arztbesuchen. |
Modul 6: Alltagsgestaltung und soziale Kontakte |
Bei Modul 6 geht es mit einer 15-prozentigen Gewichtung um die Bewertung, ob und inwieweit die Person sich zum Beispiel selbst beschäftigen kann. Gibt es Hobbys? Gibt es Austausch oder Kontakte zu anderen Personen? |
Die Betreuenden haben in den meisten Fällen keine medizinische Ausbildung, sondern eine Art Gesellschafterrolle, zu der noch Tätigkeiten der Alltagsbewältigung hinzukommen. Es geht also hauptsächlich darum, dem zu Pflegenden ein Weiterleben in der bekannten häuslichen Umgebung zu ermöglichen. Diese Aufgaben können sein, auf Unternehmungen zu begleiten, im Haushalt zu unterstützen und bei der Körperpflege zu helfen.
Ausnahmen bestätigen allerdings die Regel und so gibt es auch medizinisch qualifiziertes Pflegepersonal aus Polen, welches natürlich einiges mehr kostet. Wer aber alles aus einer Hand versorgt wissen möchte, kann auch das mit genügend Budget ermöglichen. Nichtsdestotrotz lautet die offizielle Empfehlung, eine Kombination aus Betreuung und ambulantem Pflegedienst zu buchen.
Ein den meisten Fällen jedoch geht es wie gesagt eher um eine gesellschaftliche Rolle: Entsprechende Statistiken zeigen auf, dass die einzelnen Betreuungszeiten nach Aufgabenbereichen doch sehr unterschiedlich entfallen: 25 Prozent im Bereich Grundpflege, 40 Prozent in der Hauswirtschaft, 35 Prozent in der Betreuung. Umgekehrt bleiben so lediglich 25 Prozent der Zeit für Pflegetätigkeiten, welche dann nur von entsprechend qualifiziertem Personal vorgenommen werden dürfen.
Zu den hauswirtschaftlichen Aufgaben gehören das Einkaufen und Kochen von Mahlzeiten, wofür den Betreuungskräften ein Budget zur Verfügung steht. Hinzu kommen das Aufräumen und Reinigen der Wohnung, welches absolut akkurat sein sollte. Hier können der Agentur gegenüber klare Wünschen oder Essenspläne geäußert werden.
Die Unterstützung in Sachen Körperhygiene wird oftmals auch Grundpflege genannt. Diese beschreibt die täglichen Grundverrichtungen der zu pflegenden Person. Das umfasst Körper- und Mundpflege wie Waschen/Duschen sowie Kämmen und Mund- und Zahnpflege (vor allem, auch Zahnersatz). Dazu kommt noch der Gang zur Toilette, das An- und Auskleiden sowie Hilfe bei der Nahrungsaufnahme.
Wichtig ist auch die Frage, was von der Betreuungskraft nicht erbracht werden darf. Alles, was die medizinische Behandlungspflege betrifft, muss von qualifiziertem Fachpersonal getätigt werden. Hierzu zählt beispielsweise auch schon das Messen des Blutdrucks oder das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen.
Diese medizinische Betreuungspflege kann nur von einem Arzt verschrieben werden und wird dann von der Krankenkasse als Leistung verrechnet. Die Zahlungsverantwortung liegt hierbei also nicht bei der Pflege-, sondern bei der Krankenkasse. Denn: Für diese Leistungen bedarf es keinen Pflegegrad.
Nichtsdestotrotz hat die Betreuungskraft aus Polen noch weitere Aufgaben wie die aktivierende Pflege. Dabei geht es um die übergreifende Beschäftigung mit dem zu Pflegenden, mit dem Ziel, diesen zu aktivieren. Der Gedanke, der dahintersteht, ist es, das Leben weiterhin als lebenswert und fröhlich zu gestalten – hierfür sind Aufmunterung und Unterhaltung essenziell.
Dabei sind folgende Arten der Motivation und Aktivität erlaubt: Klassiker wie Spaziergänge, gemeinsames Einkaufen, die Begleitung zu Terminen wie Arztbesuche sowie lange Gespräche und Gesellschaftsspiele. Manchmal kann sogar etwas körperliche Arbeit wie zum Beispiel auf dem Balkon oder im Garten aktivierend sein.
Dabei ist natürlich stets zu beachten, dass die Aktivitäten den Möglichkeiten des zu Pflegenden entsprechen und für dessen körperlichen und geistigen Zustand angemessen sind. Ziel muss immer sein, den Betreuten einen Sinn zu geben. Diese sind durch die durchgängige Anwesenheit meistens von Neuem motiviert und selbst daran interessiert, aktiv zu bleiben.
Heinrichtstraße 14c
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Mo-Fr: 8-17 Uhr
Zu Beginn kann es natürlich viele Fragen geben, wie: Kann ich einer fremden Person in meinem Haushalt vertrauen? Kann ich mit mir der Pflegekraft überhaupt verständigen? Es ist in der Sache der Natur, dass man als Angehöriger erst einmal skeptisch beim Gedanken daran ist, einer fremden Person aus dem Ausland einen Platz in den eigenen vier Wänden anzubieten und gleichzeitig die Verantwortung für seinen pflegebedürftigen Angehörigen zu einem großen Teil abzugeben.
Nichtsdestotrotz birgt gerade das Model der Entsendung polnischer Pflegekräfte viele Vorteile, die wir Ihnen gerne nachfolgend vorstellen:
Sie sichern ihrem geliebten Angehörigen das Altern in einer bekannten Umgebung. Länger in den eigenen vier Wänden leben bleiben zu dürfen kann vor allem bei dementen Personen, aber auch bei jedem älteren Menschen positive Effekte fördern. Grundsätzlich gilt hier: Sie sichern durch die polnische Pflegekraft das Gefühl von Selbstständigkeit Ihres Angehörigen.
Sie können sich sicher sein, dass immer jemand da ist, der im Falle eines Falles einschreiten kann. Die quasi Rund-um-die-Uhr-Betreuung gibt Ihnen und Ihrem Angehörigen ein beruhigendes Gefühl.
Die Betreuung durch Pflegekräfte aus Polen ist bei Weitem günstiger als die deutschen Alternativen wie die Unterbringung in einer Einrichtung. Hinzu kommt, dass Sie durch eine externe Abgabe der häuslichen Pflege auch Ihr Leben weiterleben können.
Durch die polnische Pflegekraft wird der Haushalt entlastet und Sie müssen sich keine Sorgen mehr machen, dass der Herd an bleibt oder der Angehörige in Unordnung versinkt.
Sie stellen durch die Betreuung sicher, dass das Leben Ihres Angehörigen lebenswert bleibt. Es gibt durch das Zuhören, die Aktivitäten und Begleitung, mehr Motivation und Kraft, weiter durchs Leben zu gehen. Diese Alltagsunterhaltung beeinflusst die Einstellung des zu Pflegenden immens und positiv.
Es gilt: Die betreuten Angehörigen fühlen laut Statistik eher eine Wertschätzung und dadurch auch mehr Zugehörigkeit am Leben und am Alltag.
Mit einer Vermittlungsagentur haben Sie praktisch keinen Aufwand und handeln zudem unkompliziert und legal. p>
Nicht nur für den zu Pflegenden, auch für die Angehörigen entsteht eine psychische Entlastung. Der Druck von Verantwortung und schlechtem Gewissen wird erheblich reduziert.
Dennoch gibt es auch potenzielle Nachteile, über die Sie sich bewusst sein sollten. Jede Anstellung oder Beauftragung kann schließlich auch mit einem Risiko behaftet sein.
Dem Angehörigen muss erst einmal mitgeteilt und erklärt werden, dass eine fremde Person miteinziehen soll. Das kann oft bei einem selbst, aber vor allem bei dem zu Pflegenden Befindlichkeiten wecken. Es geht schließlich darum, auf engem Raum zusammenzuleben.
Es gibt immer das Risiko einer Sprachbarriere, bzw. damit einhergehende Verständigungsprobleme. Das ist für die zu Betreuenden meistens gar nicht so schlimm, solange sie jemanden an ihrer Seite haben. Für die Angehörigen gilt: Messen Sie der Sprache nicht die höchste Bedeutung bei.
Wer bei der Betreuung durch polnische Pflegekräfte denkt, hier auch die Frage nach der medizinischen Pflege beantwortet zu haben, täuscht sich. Sofern die Pflegekraft keine medizinische Qualifikation besitzt, ist die Rolle eher mit einer Gesellschafterin und Haushaltshilfe zu vergleichen. Entsprechende Qualifikationen kosten natürlich mehr, sind aber bei einer Kombination mit einem ambulanten Pflegedienst ebenso abgedeckt.
Insgesamt gilt, dass bei einer Beschäftigung einer Pflegekraft aus Polen stets klar sein sollte, dass die eigene Privatsphäre nicht mehr in dem Umfang vorhanden ist. Dazu muss man auf jeden Fall bereit sein. Die Vermittlungsagenturen beraten hier individuell und können viele Ängste nehmen. Eine Hilfe kann zum Beispiel sein, zu Beginn eher auf Pflegekräfte zwischen 50-60 Jahren zu setzen, da diese vom Alter her näher am zu Pflegenden sind und vielleicht der Zugang leichter fällt.
Die Grundvoraussetzung, dass sowohl für Sie als auch die Pflegekraft aus Polen bestimmte Rechte und Pflichten gelten, ist ein gültiger Arbeitsvertrag zwischen Ihnen und der Agentur. Dieser sollte die wichtigsten Absprachen beinhalten: Kosten, Dauer, Kündigungsfristen. Lassen Sie das Dokument aber zu Sicherheit auf jeden Fall aus rechtlicher Sicht überprüfen.
Darüber hinaus sollte Ihnen die Vermittlungsagentur die A1-Bescheinigung des Unternehmens zeigen können. Diese stellt sicher, dass es sich hier um einen seriösen Anbieter handelt, der allen steuerlichen Pflichten nachkommt. Sofern eine Agentur hier ausweichend reagiert oder ständig vertröstet, sollten Sie keinen Vertrag unterzeichnen.
Die Pflegekraft aus Polen benötigt außerdem als Nachweis die sogenannte „Blaue Versicherungskarte“, welche darlegt, dass im Heimatland Abgaben in die Sozialversicherung gezahlt werden. Sofern Sie nicht mit einer Agentur, sondern mit einer Betreuung auf Rechnung zusammenarbeiten, sollten Sie zusätzlich auf den Nachweis einer Haftpflichtversicherung bestehen.
Für Sie als Auftraggeber gilt umgekehrt, dass Sie nach Vertragsabschluss für Kost uns Logis aufkommen müssen. Weitere Pflichten sind das zur Verfügung Stellen eines eigenen Zimmers mit Telefon und Internet. Denken Sie auch daran, dass Sie trotz Ihrer Rolle als Auftraggeber nicht direkt weisungsbefugt sind, sondern Änderungen und Weisungen ausschließlich über die Agentur laufen lassen.
Wenn Sie sich daran orientieren, können Sie ohne Ängste eine polnische Pflegekraft beschäftigen. Kontrollen erfolgen aber in der Regel nicht. Das schützt Sie natürlich dennoch nicht, sollte der Zoll plötzlich vor der Tür stehen. Hier können Bußgelder von bis zu einer halben Million Euro erhoben werden.
Egal, ob Einstellung, Beauftragung oder Agentur, Sie sollten stets Nachweise über Rechtmäßigkeit und Eignung einfordern sowie genau prüfen, um allen Eventualitäten vorzubeugen. Welche persönlichen Voraussetzungen eine Betreuungskraft mitbringen, bzw. nachweisen sollte, haben wir Ihnen nachfolgend zusammengestellt:
Bei einer Beauftragung über eine Agentur sollte zudem vor der Beschäftigung die A1-Bescheinigung vorliegen und Ihnen zur Verfügung gestellt werden. Diese zeigt, ob entsprechende Agentur überhaupt qualifiziert und anerkannt ist, Ihnen diese Dienstleistung anbieten zu dürfen. Sollten nämlich etwas passieren und die Agentur den Schein nicht besitzen, könnten auch Sie in die Haftung gehen.
Gerade bei der Frage nach Sprachkenntnissen gilt folgender Grundsatz: Setzen Sie Ihre Erwartung nicht zu hoch an. Die wenigsten polnischen Pflegekräfte beherrschen fließend Deutsch und müssen es auch gar nicht. Wichtiger als das sind doch schließlich der Umgang und das Einfühlungsvermögen mit Ihrem Angehörigen oder?
Auf der anderen Seite ist es natürlich nachvollziehbar, dass Sie Bedenken haben, wenn jemand wirklich kein Wort von dem versteht, was Sie oder der zu Betreuende sagen. Das kommt tatsächlich vor und oftmals daher, dass bestimmte Angaben in den Lebensläufen der Pflegekräfte beschönigt werden. Andererseits können die Agenturen auch nicht immer einschätzen, ob das angegebene Sprachniveau der Wahrheit entspricht oder nicht.
Auch hier gibt es Lösungsansätze, um Ihnen als Auftraggeber mehr Sicherheit geben zu können. Inzwischen bieten viele Agenturen nämlich den Service an, bevor die Pflegekraft aus Polen zu Ihnen kommt, ein Telefonat mit ihr zu führen und sich zu vergewissern, ob die sprachlichen Kenntnisse für Sie ausreichend sind. Im Nachgang können Sie das Feedback vorbehaltlos an die Agentur geben und sogar noch mal jemand anderes vorgeschlagen bekommen, sofern es gar nicht passt.
Die Angaben der Agenturen zu den Sprachkenntnissen der Pflegekräfte sind oft in drei Kategorien unterteilt. Das sind geringe, mittlere und gute Deutschkenntnisse. Nachfolgend haben wir zusammengestellt, was Sie unter den einzelnen Gruppen erwarten können:
Geringe Sprachkenntnisse beschreibt folgenden Zustand: Eine vereinfachte Kommunikation ist zwar möglich, aber das Sprechen an sich fällt recht schwer. Einfache Sätze aus wenigen Wörtern sind hier eher Standard. Viele Agenturen bieten deshalb an, vorab einen Plan zu Zeiten und Abläufen zu übersetzen, sodass vor Ort alles klappt.
Besitzt die polnische Pflegekraft bereits mittlere Sprachkenntnisse, können Sie erwarten, dass eine einfache Kommunikation auf jeden Fall möglich ist – vor allem ist das Hörverstehen hier eher ausgeprägt. Natürlich gibt es noch viele grammatikalische Fehler, aber jene Pflegekräfte waren schon oft in Deutschland und kennen die gewünschten Abläufe gut.
Sofern von guten Deutschkenntnissen die Rede ist, sind sogar richtige Gespräche zwischen dem polnischen Pflegepersonal, den Angehörigen und dem zu Betreuenden möglich. Der Ausdruck ist gut, die Grammatik vielleicht nicht perfekt, aber insgesamt recht fehlerfrei. Diese Anforderung ist natürlich bei den Agenturen mit einem Aufpreis buchbar.
Darüber hinaus sollten Sie bei den Angaben zu Sprachkenntnissen auch immer nachfragen, ob es Nachweise darüber gibt. Schließlich gibt es einen EU-weiten Referenzrahmen für die einzelnen Sprachniveaus. A1 gilt als Anfänger und C2 als muttersprachliche Kenntnisse – Empfehlenswert ist alles ab A2.
Dennoch sollten Sie bei allen Stufen der vorhandenen Sprachkenntnisse auf folgende Faustregeln zurückgreifen, um eine gelungene Kommunikation anzustreben:
Sofern Sie zu Hause einen Dialekt sprechen, sollten Sie sich bei der polnischen Pflegekraft bemühen, diesen zu reduzieren. Schließlich werden hier eher Kenntnisse im Hochdeutsch vorhanden sein.
Sprechen Sie sowohl langsam als auch deutlich, um sich nicht ständig wiederholen zu müssen. Mit der Zeit wird das sicherlich auch einfacher.
Denken Sie daran, einfache, kurze Sätze zu verwenden und nicht unbedingt Fremd- oder Fachwörter einzubauen. Dies vereinfacht die Verständigung mit der Pflegekraft ungemein.
Wenn etwas nicht direkt verstanden wird, wiederholen Sie es und ersetzen Sie womöglich einzelne Wörter, die vielleicht nicht klar sind.
Zwar haben Pflegekräfte oft ihr eigenes Lexikon dabei, aber wenn es schnell gehen muss, helfen vor allen Online-Übersetzer wie Google oder leo.
Bleiben Sie stets offen und positiv. Mit einem Lächeln bleibt das Miteinander immer wertschätzend und das ist die Hauptsache.
Lassen Sie sich kostenlos und unverbindlich von unserem geschulten Personal beraten. Füllen Sie das Rückruf-Formular aus und unsere Mitarbeiter melden sich schnellstmöglich bei Ihnen.
Ausnahmen bestätigen die Regel. Um nicht auf einen Betrüger oder unseriöse Anbieter hereinzufallen, sollten Sie auf folgende Aspekte achten: Das A und O in der Zusammenarbeit mit einer Vermittlungsagentur liegt in der Transparenz aller Vorgänge. Achten Sie darauf, dass Ihre Ansprechperson Ihnen alle Belange nachvollziehbar erläutern kann und sich auch mit den rechtlichen Grundlagen auskennt. Hierfür ist natürlich die Voraussetzung, eine deutschsprachige Agentur zu beauftragen.
Eine legal arbeitende Vermittlungsagentur benötigt zur Arbeit die sogenannte A1-Bescheinigung. Diese weist nach, dass alle rechtlichen Anforderungen wie das Abführen von Sozialabgaben und Steuern im Herkunftsland korrekt erfolgen. Das Unternehmen muss Ihnen auf Nachfrage dieses Dokument vorzeigen können. Ohne Nachweis, bzw. Vertrösten auf später sollten Sie die Finger von dieser Agentur lassen.
Damit Sie ein Gefühl von Sicherheit mitnehmen können, sollten Sie alle Verträge vor dem Unterzeichnen gegenprüfen lassen. Das kann Ihr Anwalt genauso tun wie bereits etablierte Verbände und Vereine. Ein guter Ansprechpartner ist hier der Verband für häusliche Betreuung und Pflege e. V.
Zuletzt sollten Sie auf die Rechtsform des Unternehmens achten. Ist es eine GmbH, muss diese nach deutschem Recht arbeiten und liefert schon mal ein Indiz für einen seriösen Anbieter. Ausländische Dienstleister müssen aber nicht zwangsläufig unseriös sein. Auch hier können Sie sich von entsprechenden Vereinen und Verbänden beraten lassen – Meistens liegt sogar eine Kontaktliste vor.
Der optimale Ablauf mit einer vermittelnden Agentur bis hin zur Festanstellung sähe wie folgt aus: Ein Erstkontakt erfolgt unverbindlich und kostet nichts – erst nach Vertragsabschluss fallen monatliche Kosten an. Es wird ein individuelles Angebot inklusive Bedarfsplan erstellt. Die Agentur sucht eine passende Betreuungskraft. Es findet ein unverbindliches Kennenlernen mit der potenziellen Betreuung statt. Die Entscheidung liegt nun bei Ihnen. Sie können natürlich auch nachträgliche Forderungen stellen. Bei Vertragsabschluss organisiert der Dienstleister die Anreise der Betreuungskraft und hat bis dahin auch alle Formalitäten erledigt.
Es gibt jedoch keinen Anspruch darauf, die Betreuungsperson vor Arbeitsantritt kennenzulernen. Vor allem dann nicht, wenn diese erst aus dem Ausland anreist. Wenn Sie jedoch mehr Budget zur Verfügung haben, können Sie bei einer deutschen Agentur mit deutschen Mitarbeitenden mehr Erfolg in diesem Punkt haben. Zumindest einem Telefonat kann weder die eine noch die andere Art von Vermittlung ablehnen.
Sofern Sie hier abweichende Aussagen von Agenturen hören oder ständige Ausreden erfolgen, warum und wieso etwas nicht geht, nicht klappt oder nicht sei muss, sollten sie vorsichtig sein und sich noch andere Anbieter anschauen. Stellen Sie sich stets folgende Checklisten-Fragen, welche überwiegend mit JA beantwortet werden sollten:
Frage |
Antwort |
Gibt es positive Erfahrungswerte zu diesem Anbieter aus dem Familien- oder Freundeskreis? |
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Haben Sie das Gefühl, dass die Agentur sich Zeit für Ihre Beratung und Information genommen hat? |
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Ist Ihr Gesamteindruck zur Agentur positiv? Als Indikatoren können Sie hier Verständigung, Umgang und Qualifizierung heranziehen. |
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Wurde auf Ihre individuellen Belange eingegangen und sind Ihre Wünsche an die Betreuungskraft Thema gewesen? |
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Als Faustregel gilt die 2.000 Euro-Grenze für Seriosität. Liegen die Ihnen genannten Preise in diesem Bereich? Darunter sollten Sie vorsichtig sein. |
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Sieht sich die Agentur verantwortlich, bei einem Betreuungsausfall Ersatz zu organisieren oder zu entschädigen? |
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Können Sie auf eine umfassende Erreichbarkeit und schnelle Reaktionszeiten zurückgreifen? |
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Gibt es einen schriftlichen Vertrag, den Sie vorab zur Prüfung erhalten können? |
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Kann Ihnen die A1-Bescheinigung vorgelegt werden? |
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Wenn Sie auf alle Fragen eine positive Antwort haben, haben Sie zumindest schon gute Indizien dazu, dass die Agentur wahrscheinlich legal und seriös arbeitet.
Grundsätzlich müssen sich die Angehörigen vorab die Frage nach der Art der Pflege stellen. Bereits hier gibt es vier unterschiedliche Formen, welche untereinander sogar teilweise kombinierbar sind und stark vom Grad der Pflegebedürftigkeit abhängen. Wichtig ist jedoch: Jede Pflegeform ist freiwillig – Sie können sich in Ruhe die für Sie optimale Variante heraussuchen.
Bei der Selbstpflege können sich ein oder mehrere Familienangehörige die Pflege teilen und sich hierfür sogar Rentenpunkte anrechnen lassen. Die Auszahlung erfolgt entsprechend an einer dieser Personen. Hierbei ist allerdings noch wichtig, dass das Pflegen an sich sehr belastend sein kann und nicht nur auf den Schultern einer Person liegen sollte.
Eine weitere Möglichkeit ist die ambulante Pflege: Pflegedienste entsenden medizinisch qualifiziertes Personal an festen Terminen zu den zu Betreuenden hierbei werden Aufgaben wie Spritzen setzen, Blutdruck messen usw. übernommen. Diese Form der Betreuung erfolgt ausschließlich Terminabsprache und eine Rufbereitschaft ist nicht vorgesehen.
Die 24-Stunden-Pflege als Form der Betreuung stellt eine Alternative zur Selbstpflege dar. Die Kosten sind dabei zum Großteil in privater Eigenleistung zu tragen. Dennoch steigt die Nachfrage nach dieser Betreuungsform stetig. Der Grund ist, dass das klassische Modell des Generationenvertrags (Kinder pflegen Eltern) meistens nicht mehr mit unserer gesellschaftlichen Realität zusammenpasst.
Eine weitere Möglichkeit ist die Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung. Allerdings befinden sich statistisch gesehen nicht einmal 30 Prozent aller Pflegebedürftigen in entsprechenden Einrichtungen. Über 70 Prozent befinden sich weiterhin recht traditionell in häuslicher Pflege. Die Ursache liegt einerseits darin, dass entsprechende Heime meistens Wartezeiten haben und andererseits vergleichsweise teuer sind.
Es wird darüber hinaus eine Kombination mit der Kurzzeitpflege empfohlen. So wird unter anderem sichergestellt, dass Angehörige oder Betreuende im Falle von Krankheit oder Urlaub eine Vertretung haben. Darüber hinaus ist auch die ambulante Pflege mit allen Pflegeformen kombinierbar und vor allem im Bereich der Selbstpflege sowie der häuslichen Pflege zu empfehlen.
Die Wahl der Pflege- und Betreuungsform sollte immer mit mehreren Stellen vorab besprochen und individuell betrachtet werden. Wer zum Beispiel zu weit weg von der zu pflegenden Person wohnt, möchte diese wahrscheinlich lieber in der häuslichen Umgebung wissen und nicht in eine Pflegeeinrichtung umsiedeln. Hier helfen Ärzte, Pflegeversicherungen, Vereine und Verbände als Ansprechpartner.
Bei der Beschäftigung polnischer Pflegekräfte geht es meistens um die 24-Stunden-Pflege im häuslichen Umfeld. Diese sollte aber eher 24-Stunden-Betreuung genannt werden, da nur qualifiziertes medizinisches Personal pflegen darf. Das polnische Pflegepersonal übernimmt eher eine Gesellschafterrolle und die einer Haushaltshilfe.
Eine Betreuung durch eine polnische Pflegekraft kann auf drei Arten angestellt werden: Das Modell „Entsendung“ basiert auf der Übereinkunft zwischen Auftraggeber (Sie) und einer spezialisierten Vermittlungsagentur. Die entsprechende Betreuungskraft ist bei der Vermittlungsagentur angestellt und wird quasi entsendet, um in der häuslichen Umgebung des zu Betreuenden den Aufgaben und Pflichten der häuslichen Pflege nachzukommen.
Der Entsendende ist somit jene Agentur, welche gleichzeitig dafür verantwortlich ist, dass fällige Abgaben wie Steuern und Soziales getilgt werden. Sie als Auftraggeber hingegen zahlen einen mit der Agentur festgelegten monatlichen Betrag und müssen sich im Prinzip um nichts weiter kümmern. Rechnen Sie jedoch mit mindestens 2.000 Euro pro Monat aufgrund des gesetzlichen Mindestlohns.
Indem eine Vermittlungsagentur die Betreuungskraft entsendet und diese somit auch bei der Agentur angestellt ist, haben Sie als Auftraggeber jedoch keinerlei Weisungsbefugnis. Sie müssen also stets den Weg über die Agentur gehen, sollten Sie Änderungswünsche, Anmerkungen oder Beschwerden haben.
Das Modell „Beauftragung“ bezieht sich auf die Vergabe der Betreuung an Gewerbetreibende. Hier fungiert keine dritte Partei in Form einer Agentur, was den Vorteil bietet, dieser Betreuung gegenüber weisungsbefugt zu sein. Allerdings müssen Sie hier direkt mit der Betreuung in Verhandlungen treten, was deren Vergütung betrifft.
Darüber hinaus ist bei diesem Modell zu beachten, dass das Risiko der „Scheinselbstständigkeit“ bekannt ist. Arbeitet eine Betreuung mehr als 20 Wochenstunden bei Ihrem Angehörigen, kann es sein, dass nachträglich entsprechende Abgaben gefordert werde können. Eine Möglichkeit, das zu verhindern ist, mehrere Gewerbetreibende zur Betreuung einzustellen, welche dann einem „Schichtplan“ nachgehen.
Das Modell „Anstellung“ bedeutet, wie es der Name schon sagt, dass Sie als Arbeitgeber fungieren und damit alle Rechte und Pflichten eines solchen gegenüber der Betreuungskraft einnehmen. Diese umfassen beispielsweise: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaubsansprüche, Kündigungs- und Versicherungsschutz, feste Arbeitszeiten sowie den Anspruch auf Sozialleistungen.
Seit Kurzem (Stand Juli 2021) gilt, dass ausländische Pflegekräfte im Rahmen der 24-Stunden Betreuung, welche das gängigste Modell ist, auch für die Zeiten der Rufbereitschaft vergütet werden. Diese Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts basiert auf dem Wunsch, mögliche Ungerechtigkeiten oder Ausbeutungsvorwürfe in der Entsendung ausländischen Pflegepersonals zu reduzieren.
Trotz einer Umfrage, in der 93 Prozent des Pflegepersonals angeben, glücklich in ihrem Job zu sein und darin auch ausreichend Wertschätzung zu erfahren, gibt es natürlich in jeder Branche schwarze Schafe. Hier wird bei der 24-Stunden-Pflege auch mit 24 Stunden Arbeit am Tag geworben, was natürlich gegen das deutsche Arbeitsrecht verstößt, aber von den polnischen Fachkräften oft mitgetragen wird. Hintergründe sind die Angst, keine Arbeit zu haben und die eigene Familie nicht versorgen zu können.
Vermittlungsagenturen, aber auch das ganze Modell der 24-Stunden-Betreuung werden oft in Verbindung mit Ausbeutung des Betreuungspersonals gebracht, welches zumeist aus Osteuropa stammt. Bei diesem Klischee denkt man hier meistens an unterbezahlte Kräfte, die kein Wort Deutsch sprechen und keine Sekunde Pause haben. Wir schauen uns die Fakten genauer für Sie an.
Der Verband für häusliche Betreuung und Pflege e. V. hat gemeinsam mit der Hausengel PflegeAllianz e. V. eine entsprechende Studie in Auftrag gegeben. Der grundsätzliche Tenor der Umfrageergebnisse besagt, dass sich durchaus die meisten Betreuenden zufrieden in ihrem Tätigkeitsumfeld fühlen. Hier steht vor allem eine faire Behandlung im Vordergrund.
Die Studie hat dabei folgende Durchschnittswerte ermitteln können: Im Schnitt beträgt die geleistete Arbeitszeit pro Tag ca. 7 stunden, wobei gleichzeitig von 200 Arbeitstagen im Jahr ausgegangen wird. Eine Betreuungskraft ist meistens 3-4 Mal jährlich für 8 Wochen in der häuslichen Pflege beschäftigt, wobei die Aufgaben aus den Bereichen Betreuung, Hauswirtschaft sowie Grundpflege bestehen.
Der Durchschnittslohn (netto) beträgt 1.200 Euro, was aber inklusive der Aufwendungen durch den Arbeitgeber, bzw. Auftraggeber einem Äquivalent von 2.000 Euro entspricht. Dabei gilt: Je besser die Deutschkenntnisse sind, desto höher ist das Gehalt. Die meisten Betreuenden fühlen sich gut behandelt und insgesamt konnten die Vorwürfe einer Ausbeutung nicht bestätigt werden.
Nichtsdestotrotz bedeutet diese neue Rechtsprechung, dass Pflegekräfte, sofern Sie vielleicht nachts zur Unterstützung beim Wasserlassen gerufen werden, für die entsprechenden Stunden dazwischen als Rufbereitschaft vergütet werden. Man müsste als Auftraggeber schließlich ein Schichtsystem einführen, um dem Angehörigen den Verbleib in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen. Das ist allerdings nicht bezahlbar – bei den daraus resultierenden 10-15000 Euro wäre sogar eine Unterbringung im Pflegeheim günstiger.
Was wäre also eine weitere Konsequenz für die Beschäftigung polnischer Pflegekräfte? Die Befürchtung: Die meisten Angehörigen sehen sich in einer Zwickmühle gefangen und weichen aus Kostengründen schließlich auf illegale Beschäftigungsmethoden aus. Diese sind zwar nicht versichert und können hoch geahndet werden, ermöglichen aber wiederum den Verbleib im häuslichen Umfeld.
Das Altern und das Akzeptieren aller altersbedingten Probleme sind nicht für jeden einfach, insbesondere für Familienmitglieder oder deren Betreuer. Glücklicherweise muss aufgrund des deutschen Sozialsystems niemand die auftretenden Probleme alleine lösen. Viele seriöse Ansprechpartner stehen für eine individuelle Beratung zur Verfügung. Es wird Zeit, selbst bei den ersten Anzeichen von Vergesslichkeit oder körperlicher Verschlechterung diese ersten Beratungen in Betracht zu ziehen. Die Frage, die sich Angehörige jedoch oft stellen, lautet: Vielleicht wird es wieder besser? Fragen Sie sich umgekehrt: Ist es das wert für die sogenannte „Unabhängigkeit“, sich selbst zu verlieren, die Einnahme von Medikamenten zu vergessen oder sogar grob fahrlässig zu handeln.
Diese Gedanken und Fragen können sehr belastend sein. Diese Belastung kann auf verschiedene Weise verringert werden: Es wurden persönliche Unterstützung und Unterstützungsvorschläge bereitgestellt. Hier können Sie sich an Vereine, Verbände und Ärzte wenden. Die Tatsache, dass ein Fremder für eine gewisse Zeit mit im Haus lebt und Ihren Angehörigen auf persönlichste und intimste Weise versorgt, mag erst befremdlich erscheinen, aber wenn Sie einmal die positiven Effekte sehen, fühlen Sie sich befreit. Alle Parteien können darauf vertrauen, dass sie ihr Leben weiterhin lebenswert gestalten können. In Kombination mit dem ambulanten Service als medizinischer Partner sind Sie zudem rundum abgesichert, um die beste Lösung für Ihre Angehörigen zu finden.