Das Durchschnittsalter der Bevölkerung steigt konstant und leider bedeutet Altern meistens auch auf familiäre oder fremde Hilfe angewiesen zu sein. Diese herausfordernde Situation kann belastend und überfordernd auf Angehörige wirken, weshalb sich viele für die 24-Stunden-Pflege als Lösung entscheiden. In Deutschland werden statistisch gesehen mit über 70 Prozent nach wie vor die meisten Pflegebedürftigen zu Hause versorgt, was natürlich belastend sein kann, wenn es um Pflege durch Angehörige geht. Es kann aber durchaus Vorteile für den zu Pflegenden beinhalten, in der gewohnten Umgebung bleiben zu dürfen. Hier kann die 24-Stunden-Pflege eine Alternative zu herkömmlichen Pflegeformen wie betreutes Wohnen, Pflegeheim oder Pflege durch Angehörige darstellen. Welche Voraussetzungen hierbei gelten, welche Rechte und Pflichten erfüllt werden müssen und was man generell dabei beachten muss, erfahren Sie in diesem Artikel.
Oft leiden Menschen im fortgeschrittenen Alter an Einschränkungen oder Krankheiten, die es erforderlich machen, eine Betreuung sicherzustellen, um weiterhin in Würde zu leben. Seit Jahren ist zudem klar, dass das Thema Pflege eine der größten gesellschaftlichen Herausforderungen darstellt: Das Durchschnittsalter steigt, die Renten sinken.
Aufgrund dieser Entwicklung stellen sich viele die Frage: Wer kann sich da noch die Unterbringung in einer Einrichtung leisten? Oft ist es aber gar nicht das, was Pflegebedürftige wollen. Das Altern in der eigenen häuslichen Umgebung ist eine schönere Vorstellung – hier kommt die 24-Stunden-Pflege ins Spiel.
Ganz grundsätzlich ist die Bezeichnung der 24-Stunden-Pflege jedoch irreführend. Die Betreuungskraft ist meistens keine qualifizierte Pflegekraft, darf nur bestimmte Tätigkeiten erfüllen und arbeitet nicht 24 Stunden täglich.
Im Rahmen dieser Pflegeart lebt eine Betreuung an der Seite des Pflegebedürftigen und steht 24 Stunden jeden Tag in einer Art Rufbereitschaft zur Verfügung. Der Unterschied liegt meistens darin, dass dieses Pflegepersonal keine medizinische Qualifikation besitzt, sondern eher im Alltagsbereich unterstützt. Dazu zählt zum Beispiel das Einkaufen, Kochen, Waschen usw.
Weil oftmals Personal aus dem Ausland diese Arbeit verrichtet oder es so wirkt, als seien die Arbeitsbedingungen nicht klar geregelt, gibt es auch kritische Stimmen, die mehr Transparenz und Entlohnung fordern. Wir schauen uns deshalb alle Aspekte dieser Rund-um-die-Uhr-Pflege an und beantworten die wichtigsten Fragen für Interessierte.
Zunächst einmal ist es wichtig, hier klar zwischen Pflege und Betreuung zu unterscheiden. Die sogenannte 24-Stunden-Pflege sollte eigentlich 24-Stunden-Betreuung heißen, weil es hier kein Pflegepersonal gibt, sondern eher Betreuungsaufgaben ohne medizinischen Tätigkeitsbereich. Empfohlen wird diese Art der Betreuung deshalb für Personen mit Pflegegrad, die Unterstützung in der Grundpflege und hauswirtschaftliche sowie soziale Hilfe benötigen.
Die Zielgruppe sind meistens Personen mit Pflegegrad, die Einschränkungen in der Mobilität aufweisen. Zudem wurden bereits bestimmte Krankheiten wie Demenz, Alzheimer, Parkinson oder Multiple Sklerose diagnostiziert. Auch Krebs- oder Tumorerkrankungen können Gründe sein sowie Folgen von Herzinfarkt oder Schlaganfall, welche oft mit Kommunikations- oder Orientierungsproblemen einhergehen.
Die 24-Stunden-Betreuung ist immer eine freiwillige Entscheidung und abhängig von vielen verschiedenen Faktoren. Diese Betreuungsform gehört mit zur häuslichen Pflege, weil der zu Betreuende in den eigenen vier Wänden bleiben kann und somit seiner gewohnten Umgebung nicht entrissen wird. Das ist vor allem für Menschen mit Demenz ein kritischer Aspekt.
Angehörige, die entscheiden müssen oder gemeinsam mit der zu pflegenden Person eine Entscheidung treffen, haben hier folgende Möglichkeiten:
Selbst pflegen: Hier kann ein oder mehrere Familienangehörige die Pflege übernehmen und sich hierfür unter anderem Rentenpunkte anrechnen lassen. Das Pflegegeld wird entsprechend an diese Person ausbezahlt. Das selbst Pflegen kann aber durchaus belastend sein und das eigene Leben stark beeinflussen.
Ambulante Pflege: Entsprechende Pflegedienste schicken medizinisch qualifiziertes Personal zu den Betreuungsempfängern und übernimmt Aufgaben wie Spritzen setzen, Blutdruck messen usw. Diese Form der Betreuung erfolgt nach Terminabsprache und eine Rufbereitschaft ist nicht vorgesehen.
24-Stunden-Pflege: Diese Form der Betreuung stellt eine Alternative zur Selbstpflege dar, wobei die Kosten zum Großteil in privater Eigenleistung erfolgen. Die Nachfrage nach dieser Betreuungsform steigt kontinuierlich, weil das klassische Modell, dass die Nachkommen die Eltern pflegen, meistens nicht mehr mit unserer gesellschaftlichen Realität zusammenpasst.
Pflegeeinrichtung: Statistisch gesehen befindet sich nicht einmal ein Drittel aller Pflegebedürftigen in entsprechenden Einrichtungen. Der Hauptanteil befindet sich traditionell in häuslicher Pflege. Die Ursache liegt einerseits darin, dass Pflegeeinrichtungen meistens Wartezeiten haben und andererseits vergleichsweise teuer sind.
Alle Möglichkeiten können mit der Kurzzeitpflege kombiniert werden. So wird unter anderem sichergestellt, dass Angehörige oder Betreuende im Falle von Krankheit oder Urlaub eine Vertretung haben.
Welche dieser Pflege- und Betreuungsformen zu Ihnen passt, sollte immer mit mehreren Stellen vorab besprochen und individuell betrachtet werden. Wer zum Beispiel zu weit weg von der zu pflegenden Person wohnt, möchte diese wahrscheinlich lieber in der häuslichen Umgebung wissen und nicht in eine Pflegeeinrichtung umsiedeln. Ärzte, Pflegeversicherungen, Vereine und Verbände sind gute Ansprechpartner.
Nicht jeder, der seine pflegebedürftigen Angehörigen pflegen lassen möchte, hat auch einen Anspruch darauf. Wer die Voraussetzungen erfüllt und die 24-Stunden-Betreuung nutzen möchte, wird vom Hausbetreuungsgesetz geregelt.
Demnach gilt, dass die zu betreuende Person mindestens Pflegestufe 3 (Pflegegeld) oder eine gleichwertige Leistung in Anspruch nimmt. Alternativ dürfen nur Personen der Stufen 1 und 2 die 24-Stunden-Pflege erhalten, wenn hier eine Demenzerkrankung diagnostiziert wurde.
Darüber hinaus ist eine Voraussetzung, dass ein ständiger Betreuungsbedarf besteht und die zeitliche Aufwendung dafür mindestens 48 Wochenstunden beträgt. Der Betreuung muss schließlich für die Arbeitsdauer Wohnraum und Verpflegung in den vier Wänden der zu betreuenden Person gestellt werden. Dabei gilt nach wie vor, dass ausschließlich die gesetzlich vorgesehenen Tätigkeiten im Rahmen der Betreuung stattfinden dürfen.
Oder Sie schreiben uns eine Mail an folgende Adresse:
info@pflegewelt.orgSeit 2017 gibt es eine Neuregelung der Pflegegrade in 5 einzelne Stufen, wo es vorher nur 3 gab. Diese Messung wird vom medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) vorgenommen und beurteilt den Grad der Selbstständigkeit. Hierfür wird ein 100-Punkte-System herangezogen: je mehr Punkte, desto höher der Pflegegrad.
Diese Punktevergabe läuft unter einem Modulschema ab – insgesamt gibt es 6 solcher Module. Die einzelnen Module haben eine unterschiedliche Gewichtung in der Beurteilung des Pflegegrades. Wir stellen Ihnen die einzelnen Module vor:
Mobilität (Modul 1): Hier wird geprüft, ob die Person sich selbst im Bett halten, sich aufrichten und die Position wechseln kann. Darüber hinaus wird das Treppensteigen überprüft sowie das Fortbewegen in den eigenen vier Wänden. Dieses Modul hat eine Gewichtung von 10 Prozentpunkten.
Kommunikation und kognitive Fähigkeiten (Modul 2): Kann die Person andere Menschen erkennen? Hat sie eine räumliche Orientierung und kann sich an gewisse Erlebnisse erinnern? Im Prinzip geht es darum, die kognitive Alltagstauglichkeit zu überprüfen und zu bewerten, ob Sachverhalte und Informationen verstanden werden, um diese schließlich in (mehrschrittige) Handlungen zu überführen.
Zusammen mit der Bewertung von Verhaltensweisen und psychischen Problemen (Modul 3) ergibt sich eine Gewichtung von 15 Prozent. Hierbei wird überprüft, ob motorische Aggressionen oder selbstschädigendes Verhalten vorliegen. Auch andere Formen wie verbale Aggression oder depressive Stimmung werden berücksichtig. Bei der Selbstversorgung (Modul 4) geht es um das Bewältigen der alltäglichen Aufgaben wie die eigene Mund- und Körperhygiene (Waschen, Anziehen), hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie das Zubereiten von Mahlzeiten oder das An- und Ausziehen von beispielsweise Kompressionsstrümpfen. Dieses Modul macht ganze 40 Prozent der Beurteilung zum Pflegegrad aus.
Der Umgang und die Bewältigung von krankheitsbedingten Anforderungen (Modul 5) besitzt eine 20-prozentige Gewichtung und beschreibt die Selbstversorgung mit verschriebenen Medikamenten oder das regelmäßige Vereinbaren und Wahrnehmen von Arztbesuchen. Bei der Alltagsgestaltung und soziale Kontakte (Modul 6) geht es mit einer 15-prozentigen Gewichtung um die Bewertung, ob und inwieweit die Person sich zum Beispiel selbst beschäftigen kann. Gibt es Hobbys? Gibt es Austausch oder Kontakte zu anderen Personen? Nach der Prüfung wird der entsprechende Pflegegrad festgelegt. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Punkteverteilung, welche Auskunft über die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit gibt:
Pflegegrad |
Punkte |
1 = Geringe Beeinträchtigung |
12,5-26,5 |
2 = Erhebliche Beeinträchtigung |
27-47 |
3 = Schwere Beeinträchtigung |
47,5-69,5 |
4 = Schwerste Beeinträchtigung |
70-89,5 |
5 = Schwerste Beeinträchtigung mit Sonderanforderungen an die Pflegeversorgung |
90-10 |
Die Pflegegrade entscheiden über die Leistungen der Pflegekasse. Von Pflegegeld zu Sachleistungen ist alles streng unterteilt:
Bei Pflegegrad 1 erhält man weder Pflegegeld noch -sachleistungen. Es steht ausschließlich ein sogenannter Entlastungsbeitrag in Höhe von 125 Euro pro Monat zur Verfügung, welcher für Unterstützungsangebote im Alltag eingesetzt werden kann. Dazu zählen beispielsweise Tagespflege, medizinische Hilfsmittel oder Pflegekurse.
Der Pflegegrad 2 sieht zuzüglich zum Entlastungsgeld ein monatliches Pflegegeld in Höhe von 316 Euro vor. Die kostenlosen Kurse stehen hier auch zur Verfügung – wie bei allen anderen Pflegegraden.
Bei Pflegegrad 3 werden 545 Euro monatlich ausbezahlt. Dazu gibt es den Entlastungsbeitrag sowie die Möglichkeit, weitere Zuschüsse zu beantragen.
Pflegegrad 4 umfasst den Entlastungsbeitrag sowie 728 Euro Pflegegeld. Zudem können Zuschüsse für notwendige Umbauten, Pflegehilfsmittel und medizinische Hilfsmittel zur Verfügung.
Der Pflegegrad 5 ist die höchste Stufe und sieht ein Pflegegeld in Höhe von 901 Euro pro Monat vor. Auch hier gibt es den Entlastungsbetrag sowie die Möglichkeit, Zuschüsse zu beantragen.
Modell |
Monatliche Kosten |
Entsendung |
Ab 2.000 Euro |
Beauftragung |
Von 2.000 bis 3.000 Euro |
Anstellung |
Mindestens 5.000 Euro |
Man kann für die Kosten der 24-Stunden-Betreuung keine Pauschale aufrufen. Es gibt unterschiedliche Modelle mit variablen Preisen, die sich nach bestimmten Faktoren wie zum Beispiel Pflegegrad unterscheiden. Einen ersten Überblick verschafft folgende Tabelle:
Grundsätzlich gilt also: Die Kosten sind abhängig von Beschäftigungsmodell, Betreuungsaufwand sowie der individuellen Preisgestaltung der Vertragspartner. Sind bestimmte Voraussetzungen erfüllt, kann über die Pflegekasse das sogenannte Pflegegeld beantragt werden.
Folgende Beispielrechnung (entspricht Pflegegrad 2) schlüsselt die anfallenden Kosten auf: Für eine Betreuungskraft mit Deutschkenntnissen auf befriedigendem Niveau müssen Sie mit ca. 2.300 Euro rechnen. Auf diesem sprachlichen Niveau kann sich die Betreuung gut in den Alltag und die Aktivitäten der zu betreuenden Person einbringen und sogar zu Terminen begleiten.
Hinzu kommen die anfallenden Vermittlungskosten sowie Kosten für die Betreuung durch die Agentur mit 100 Euro. Dafür erreichen Sie das Unternehmen aber mit all Ihren Belangen und können individuelle Änderungen, etc. besprechen. Darüber hinaus fallen Fahrtkosten an, die im Schnitt 100 Euro pro Monat betragen. Damit wird sichergestellt, dass die Betreuungskraft in Ihrer Freizeit auch nach Hause fahren kann.
Abzuziehen ist das Pflegegeld, welches nach Tabelle bei Pflegegrad 2 genau 316 Euro beträgt sowie das Verhinderungspflegegeld in Höhe von 134,33 Euro. Dieses kann in Anspruch genommen werden für Urlaubszeiten der Betreuung oder in Krankheitszeiten. Das gilt ebenso für das Kurzzeitpflegegeld in Höhe von 67,16 Euro. Zu Prüfen sind auch steuerliche Vergünstigungen, welche sich auf bis zu 150 Euro im Monat belaufen können. Über einen Verlustvortrag muss man dann nicht bis zum nächsten Jahr auf Erstattung warten, sondern kann diese schon während der Pflegelaufzeit abziehen lassen.
Nichtsdestotrotz ist in allen Anstellungsformen der Mindestlohn für die Bereitschaftszeit verpflichtend. Stand Juli 2021 sind das 9,60 Euro pro Stunde. Bereitschaftszeit bedeutet, dass auch die Zeiten, in denen das Betreuungspersonal auf Abruf erreichbar ist, als Arbeitszeit gilt. Insgesamt gibt es dann bei Pflegegrad 2 einen Eigenanteil von 1.832,50 Euro. Neben der Rechnung nach dem Entsendungsmodell kann auch eine Kombination mit einem ambulanten Pflegedienst sinnvoll sein. Vor allem, da die Betreuungskraft bestimmte Aufgaben nicht ausführen darf. Der Pflegedienst könnte beispielsweise das Blutdruckmessen, das Wechseln von Kompressionsstrümpfen oder das Verabreichen von Spritzen übernehmen.
Hier würden bei der Beispielrechnung weitere 500 Euro an Kosten anfallen, aber auch weitere Vergünstigungen möglich sein. Dazu zählen die Pflegesachleistungen in Höhe von 413,40 Euro. Der verbleibende Eigenanteil beliefe sich demnach auf 2.108,70 Euro.
Insgesamt ist es aber wichtig, die genannten Preise ins Verhältnis von Kosten und Leistung zu setzen. Das Gehalt einer durchschnittlichen 24-Stunden-Betreuungskraft liegt nach allen Abzügen im Schnitt zwischen 1.100-1.400 Euro. Auf die Bruttobeträge der Agentur kommen noch Aufschläge der sogenannten Arbeitgeberanteile wie zum Beispiel Versicherungsanteile oder Beiträge an die Berufsgenossenschaften.
Zusätzlich zu den Gehältern werden bestimmte Pauschalen für den Aufwand der Agentur fällig, welche immerhin die Schnittstelle zur Betreuung bildet und die Verantwortung für einen reibungslosen Ablauf trägt. Aus all diesen Gründen kann eine seriöse Agentur nicht unter 2.000 Euro pro Monat arbeiten.
Die Betreuenden haben in den meisten Fällen keine medizinische Ausbildung, sondern eine Art Gesellschafterrolle, zu der noch Tätigkeiten der Alltagsbewältigung hinzukommen. Es geht also hauptsächlich darum, dem zu Pflegenden ein Weiterleben in der bekannten häuslichen Umgebung zu ermöglichen. Diese Aufgaben können sein, auf Unternehmungen zu begleiten, im Haushalt zu unterstützen und bei der Körperpflege zu helfen.
Entsprechende Statistiken zeigen auf, dass die einzelnen Betreuungszeiten nach Aufgabenbereichen doch sehr unterschiedlich entfallen: 25 Prozent finden im Bereich Grundpflege statt, 40 Prozent in der Hauswirtschaft, 35 Prozent in Sachen Betreuung. Im Umkehrschluss entfallen lediglich 25 Prozent der Zeit auf Pflegetätigkeiten, welche dann nur von entsprechend qualifiziertem Personal vorgenommen werden dürfen.
Zu den hauswirtschaftlichen Aufgaben gehören das Einkaufen und Kochen von Mahlzeiten, wofür den Betreuungskräften ein Budget zur Verfügung steht. Hinzu kommen das Aufräumen und Reinigen der Wohnung, welches absolut akkurat sein sollte.
Die Unterstützung in Sachen Körperhygiene wird oftmals auch Grundpflege genannt. Diese beschreibt die täglichen Grundverrichtungen der zu pflegenden Person. Das umfasst Körper- und Mundpflege wie Waschen/Duschen sowie Kämmen und Mund- und Zahnpflege (insbesondere auch Zahnersatz). Dazu kommt noch der Gang zur Toilette, das An- und Auskleiden sowie Hilfe bei der Nahrungsaufnahme.
Wichtig ist auch die Frage, was von der Betreuungskraft nicht erbracht werden darf. Alles, was die medizinische Behandlungspflege betrifft, muss von qualifiziertem Fachpersonal getätigt werden. Hierzu zählt beispielsweise auch schon das Messen des Blutdrucks oder das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen. Diese medizinische Betreuungspflege kann nur von einem Arzt verschrieben werden und wird dann von der Krankenkasse als Leistung verrechnet. Die Zahlungsverantwortung liegt hierbei also nicht bei der Pflege-, sondern bei der Krankenkasse. Denn: Für diese Leistungen bedarf es keinen Pflegegrad.
Nichtsdestotrotz hat die Betreuungskraft in der 24-Stunden-Pflege noch weitere Aufgaben wie die aktivierende Pflege. Dabei geht es um die übergreifende Beschäftigung mit dem zu Pflegenden, mit dem Ziel, diesen zu aktivieren. Der Gedanke, der dahintersteht, ist es, das Leben weiterhin als lebenswert und fröhlich zu gestalten – hierfür sind Aufmunterung und Unterhaltung essenziell. Welche Art Motivation und Aktivität ist hierbei erlaubt? Klassiker sind Spaziergänge, gemeinsames Einkaufen, die Begleitung zu Terminen wie Arztbesuche sowie lange Gespräche und Gesellschaftsspiele. Manchmal kann sogar etwas körperliche Arbeit wie zum Beispiel auf dem Balkon oder im Garten aktivierend sein.
Dabei ist natürlich stets zu beachten, dass die Aktivitäten den Möglichkeiten des zu Pflegenden entsprechen und für dessen körperlichen und geistigen Zustand angemessen sind. Ziel muss immer sein, den Betreuten einen Sinn zu geben. Diese sind durch die durchgängige Anwesenheit meistens von Neuem motiviert und selbst daran interessiert, aktiv zu bleiben.
Es wird vielleicht den ein oder anderen überraschen, aber für die Betreuungskräfte in der 24-Stunden-Betreuung gibt es keine Standards. Das liegt daran, dass es eher ein Gesellschafterberuf als ein medizinischer ist. Eine Ausbildung gibt es dafür nicht und die Erwartungshaltung sollte auch nicht daran geknüpft werden.
Sie sollten aber für Ihr eigenes Gefühl stets Referenzen anfordern bzw. Lebensläufe anfragen. Beim Kennenlernen oder dem ersten Termin können Sie auch eine Begutachtung durch einen ambulanten Pflegedienst hinzuziehen, welche Ihnen im Nachgang ein Feedback gibt. Dieses ist bemessen an der sachgerechten Durchführung der Tätigkeiten und dem Umgang mit dem zu Betreuenden.
Unser erfahrenes Team steht Ihnen in Sachen Pflege zur Seite. Nehmen Sie noch heute Kontakt auf und wir unterstützen Sie bei Ihrem Anliegen.
Jetzt Kontakt aufnehmenNatürlich sind Sie als Auftraggeber dazu angehalten, sich nicht nur die Rechte herauszusuchen, die Ihnen zusprechen, sondern sich auch die aus der Verbindlichkeit resultierenden Pflichten zu halten. Es gibt durchaus Fälle, in denen Betreuungskräften Aufgaben angetragen werden, die nicht zu ihrem Tätigkeitsgebiet gehören. Das passiert oft, wenn die zu betreuende Person keinen eigenen Haushalt hat, sondern die gesamte Familie oder zumindest mehrere Generationen zusammenwohnen.
„Mal eben etwas mitmachen“ – das gehört nicht zu den Aufgaben der Betreuung. Die Tätigkeiten sind im Vertrag klar geregelt und beziehen sich meistens ausschließlich auf die zu betreuende Person. Betreuungskräfte, die das dennoch machen, haben wahrscheinlich Angst um ihren Job oder trauen sich nicht abzulehnen. Nichtsdestotrotz kann es für Sie als Auftraggeber Konsequenzen haben, sollten Sie weitere Aufgaben vergeben, die nicht vereinbart sind.
Über 3,4 Millionen Menschen sind alleine in Deutschland pflegebedürftig. Die Nachfrage an Unterbringungsmöglichkeiten steigt und wird aufgrund des demografischen Wandels so schnell auch nicht sinken. Das Angebot hingegen ist begrenzt – entsprechend sind die Preise. Die Betreuung in häuslicher Umgebung stellt hier eine wahre Alternative dar. Wir haben die konkreten Vorteile der 24-Stunden-Pflege für Sie zusammengestellt:
Rund-um-die-Uhr-Betreuung: Angehörigen ist es wichtig, dass Ihre Eltern oder Großeltern in guten Händen sind, auch wenn man selbst nicht da ist und vielleicht sogar zu weit weg wohnt, um selbst zu pflegen. Die 24-Stunden-Pflege ist eine professionelle Art, seine Angehörigen in guten Händen zu wissen.
Individuelle Betreuung: Jeder Mensch ist anders und so wird bei der 24-Stunden-Betreuung auch auf die individuellen Merkmale und Wünsche der zu betreuenden Person eingegangen, gemessen an geistigen sowie körperlichen Fähigkeiten. Die sich daran orientierenden Aktivitäten und Unterhaltung bieten einen Aufschwung in Sachen Lebensqualität und Teilhabe.
Entlastung: Die Gewissheit, den Betreuten in guten Händen zu geben, entlastet Angehörige und gibt gleichzeitig ein gutes und beruhigendes Gefühl. Sie haben ihr Leben weiterhin selbst in der Hand und müssen sich nicht zu sehr einschränken.
Kosten: Eine Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung ist teuer und trotz Pflegegeldes sowie Renteneinkünften nicht zu stemmen. Die 24-Stunden-Pflege kann hier eine echte Alternative sein. Kurz: Ein Unterbringungsplatz kostet im Schnitt mindestens 1.700 Euro pro Monat – eine Betreuung zu Hause beginnt bei 1.600 Euro, hat aber den Vorteil weiter in der gewohnten Umgebung bleiben zu können.
Die Entscheidung, ob und wie man die Pflege eines Angehörigen an Externe abgibt, sollte immer eine Gemeinsame sein. Neben den genannten Vorteilen gibt es oft auch kritische Stimmen, die wir uns nachfolgend anschauen.
Vermittlungsagenturen, aber auch das ganze Modell der 24-Stunden-Betreuung werden oft in Verbindung mit Ausbeutung des Betreuungspersonals gebracht, welches zumeist aus Osteuropa stammt. Bei diesem Klischee denkt man hier meistens an unterbezahlte Kräfte, die kein Wort Deutsch sprechen und keine Sekunde Pause haben. Wir schauen uns die Fakten genauer für Sie an.
Der Verband für häusliche Betreuung und Pflege e. V. hat gemeinsam mit der Hausengel PflegeAllianz e. V. eine entsprechende Studie in Auftrag gegeben. Der grundsätzliche Tenor der Umfrageergebnisse besagt, dass sich durchaus die meisten Betreuenden zufrieden in ihrem Tätigkeitsumfeld fühlen. Hier steht vor allem eine faire Behandlung im Vordergrund.
Die Studie hat dabei folgende Durchschnittswerte ermitteln können:
Im Schnitt beträgt die geleistete Arbeitszeit pro Tag ca. 7 stunden, wobei gleichzeitig von 200 Arbeitstagen im Jahr ausgegangen wird.
Eine Betreuungskraft ist meistens 3-4 Mal jährlich für 8 Wochen in der häuslichen Pflege beschäftigt, wobei die Aufgaben aus den Bereichen Betreuung, Hauswirtschaft sowie Grundpflege bestehen.
Der Durchschnittslohn (netto) beträgt 1.200 Euro, was aber inklusive der Aufwendungen durch den Arbeitgeber, bzw. Auftraggeber einem Äquivalent von 2.000 Euro entspricht. Dabei gilt: Je besser die Deutschkenntnisse sind, desto höher ist das Gehalt.
Die meisten Betreuenden fühlen sich gut behandelt und insgesamt konnten die Vorwürfe einer Ausbeutung nicht bestätigt werden.
Nichtsdestotrotz gibt es in allen Branchen schwarze Schafe – das ist nicht auszuschließen. Die illegal Beschäftigten konnten im Rahmen der Befragung wahrscheinlich nicht erreicht werden.
Die Umfrageergebnisse zeigen zudem, dass die Agenturen die Bedeutung der individuellen Beratung sehen und sich danach richten, indem Bedarfsanalysen durchgeführt werden. Schließlich soll die Betreuung zu den Wünschen und Anforderungen des Auftraggebers passen. Beiden Seiten wird danach die Freiheit eingeräumt, selbst zu entscheiden, die Auswahl anzunehmen oder abzulehnen.
Hier deshalb der Hinweis, dass der Auftraggeber bei einer Vermittlungsagentur der Betreuungskraft gegenüber nicht weisungsbefugt ist. Das sieht bei der Beauftragung von Gewerbetreibenden und der direkten Anstellung natürlich anders aus. Dennoch sind die einzelnen Vereinbarungen dem jeweiligen Vertrag zu entnehmen.
Auch wenn die Zufriedenheit der Betreuungskräfte im Rahmen der Befragung grundsätzlich bestätigt wurde, sieht die Politik noch Handlungsfelder. Aktuell (Stand Juni 2021) wurde vom Bundesarbeitsgericht beschlossen, dass es eine Mindestlohnpflicht der Bereitschaftszeiten des Betreuungspersonals geben muss. Hier gab es vormals eine Lücke, dass die Betreuung beispielsweise 3 Mal pro Nacht geweckt wurde, dass aber nicht unbedingt als Arbeitszeit erhalten hat.
Auch wenn Bereitschaftszeiten wie Arbeitszeiten gelten und diese Einsätze zu vergüten sind, so hat sich aus diesem Beschluss als Konsequenz folgendes Problem ergeben: Die üblichen 2.300 Euro Durchschnittszahlung pro Monat könnten dadurch auf 12.000 bis 15.000 Euro steigen und wären so nicht mehr bezahlbar.
Die nun verlangten 3 bis 5 Vollzeitstellen kann sich niemand leisten, was eventuell zu einem Anstieg der illegal Beschäftigten führen könnte. Das System, so wie es jetzt ist, sieht keine Möglichkeit vor, Leben und Arbeiten im Rahmen der 24-Stunden-Pflege miteinander zu verbinden.
Ausnahmen bestätigen die Regel. Um nicht auf einen Betrüger oder unseriöse Anbieter hereinzufallen, sollten Sie auf folgende Aspekte achten:
Das A und O in der Zusammenarbeit mit einer Vermittlungsagentur liegt in der Transparenz aller Vorgänge. Achten Sie darauf, dass Ihre Ansprechperson Ihnen alle Belange nachvollziehbar erläutern kann und sich auch mit den rechtlichen Grundlagen auskennt. Hierfür ist natürlich die Voraussetzung, eine deutschsprachige Agentur zu beauftragen.
Eine legal arbeitende Vermittlungsagentur benötigt zur Arbeit die sogenannte A1-Bescheinigung. Diese weist nach, dass alle rechtlichen Anforderungen wie das Abführen von Sozialabgaben und Steuern im Herkunftsland korrekt erfolgen. Das Unternehmen muss Ihnen auf Nachfrage dieses Dokument vorzeigen können. Ohne Nachweis bzw. Vertrösten auf später sollten Sie die Finger von dieser Agentur lassen.
Damit Sie ein Gefühl von Sicherheit mitnehmen können, sollten Sie alle Verträge vor dem Unterzeichnen gegenprüfen lassen. Das kann Ihr Anwalt genauso tun wie bereits etablierte Verbände und Vereine. Ein Beispiel ist hier der Verband für häusliche Betreuung und Pflege e. V..
Zuletzt sollten Sie auf die Rechtsform des Unternehmens achten. Ist es eine GmbH, muss diese nach deutschem Recht arbeiten und liefert schon mal ein Indiz für einen seriösen Anbieter. Ausländische Dienstleister müssen aber nicht zwangsläufig unseriös sein. Auch hier können Sie sich von entsprechenden Vereinen und Verbänden beraten lassen – meistens liegt sogar eine Kontaktliste vor.
Der optimale Ablauf mit einer vermittelnden Agentur bis hin zur Festanstellung sähe wie folgt aus:
Ein Erstkontakt erfolgt unverbindlich und kostet nichts – erst nach Vertragsabschluss fallen monatliche Kosten an.
Es wird ein individuelles Angebot inklusive Bedarfsplan erstellt.
Die Agentur sucht eine passende Betreuungskraft.
Es findet ein unverbindliches Kennenlernen mit der potenziellen Betreuung statt.
Die Entscheidung liegt nun bei Ihnen. Sie können natürlich auch nachträgliche Forderungen stellen.
Bei Vertragsabschluss organisiert der Dienstleister die Anreise der Betreuungskraft und hat bis dahin auch alle Formalitäten erledigt.
Es gibt jedoch keinen Anspruch darauf, die Betreuungsperson vor Arbeitsantritt kennenzulernen. Vor allem dann nicht, wenn diese erst aus dem Ausland anreist. Wenn Sie jedoch mehr Budget zur Verfügung haben, können Sie bei einer deutschen Agentur mit deutschen Mitarbeitenden mehr Erfolg in diesem Punkt haben. Zumindest einem Telefonat kann weder die eine noch die andere Art von Vermittlung ablehnen.
Sofern Sie hier abweichende Aussagen von Agenturen hören oder ständige Ausreden erfolgen, warum und wieso etwas nicht geht, nicht klappt oder nicht sei muss, sollten sie vorsichtig sein und sich noch andere Anbieter anschauen. Stellen Sie sich stets folgende Checklisten-Fragen, welche überwiegend mit JA beantwortet werden sollten:
Gibt es positive Erfahrungswerte zu diesem Anbieter aus dem Familien- oder Freundeskreis?
Haben Sie das Gefühl, dass die Agentur sich Zeit für Ihre Beratung und Information genommen hat?
Ist Ihr Gesamteindruck zur Agentur positiv? Als Indikatoren können Sie hier Verständigung, Umgang und Qualifizierung heranziehen.
Wurde auf Ihre individuellen Belange eingegangen und sind Ihre Wünsche an die Betreuungskraft Thema gewesen?
Als Faustregel gilt die 2.000 Euro-Grenze für Seriosität. Bei Preisen darunter sollten Sie Vorsicht walten lassen.
Sieht sich die Agentur verantwortlich, bei einem Betreuungsausfall Ersatz zu organisieren oder zu entschädigen?
Können Sie auf eine umfassende Erreichbarkeit zurückgreifen?
Gibt es einen schriftlichen Vertrag, den Sie vorab zu Prüfung erhalten können?
Kann Ihnen die A1-Bescheinigung nachgewiesen werden?
Wenn Sie auf alle Fragen eine positive Antwort haben, haben Sie zumindest schon gute Indizien dazu, dass die Agentur wahrscheinlich legal und seriös arbeitet.
Heinrichtstraße 14c
49080 Osnabrück
Mo-Fr: 8-17 Uhr
Eine Betreuung mithilfe der 24-Stunden-Pflege kann auf drei Arten angestellt werden:
Modell |
Beschreibung |
Ihre rechtliche Rolle |
Entsendung |
Es gibt spezialisierte Agenturen, über die Sie eine qualifizierte Betreuung finden können. Diese Agentur ist dann im Endeffekt Ihr Dienstleister und Ansprechpartner. |
Auftraggeber (Kunde) |
Beauftragung |
Sie suchen selbst eine Betreuung und beauftragen diese als Selbstständige. |
Auftraggeber (Kunde) |
Anstellung |
Sie können auch selbst jemanden zur Betreuung anstellen und beginnen ein Arbeitsverhältnis nach deutschem Arbeitsrecht. |
Arbeitgeber |
Nachfolgend stellen wir Ihnen gerne noch weitere Details und Abläufe zu den einzelnen Beschäftigungsformen vor:
Das Modell „Entsendung“ basiert auf der Übereinkunft zwischen Auftraggeber (Sie) und einer spezialisierten Vermittlungsagentur. Die entsprechende Betreuungskraft ist bei der Vermittlungsagentur angestellt und wird quasi entsendet, um in der häuslichen Umgebung des zu Betreuenden den Aufgaben und Pflichten der 24-Stunden-Pflege nachzukommen.
Der Entsender ist somit jene Agentur, welche gleichzeitig dafür verantwortlich ist, dass fällige Abgaben wie Steuern und Soziales getilgt werden. Sie als Auftraggeber hingegen zahlen einen mit der Agentur festgelegten monatlichen Betrag und müssen sich im Prinzip um nichts weiter kümmern. Rechnen Sie jedoch mit mindestens 2.000 Euro pro Monat aufgrund des gesetzlichen Mindestlohns.
Indem eine Vermittlungsagentur die Betreuungskraft entsendet und diese somit auch bei der Agentur angestellt ist, haben Sie als Auftraggeber jedoch keinerlei Weisungsbefugnis. Sie müssen also stets den Weg über die Agentur gehen, sollten Sie Änderungswünsche, Anmerkungen oder Beschwerden haben.
Das Modell „Beauftragung“ bezieht sich auf die Vergabe der Betreuung an Gewerbetreibende. Hier fungiert keine dritte Partei in Form einer Agentur, was den Vorteil bietet, dieser Betreuung gegenüber weisungsbefugt zu sein. Allerdings müssen Sie hier direkt mit der Betreuung in Verhandlungen treten, was deren Vergütung betrifft.
Darüber hinaus ist bei diesem Modell zu beachten, dass das Risiko der „Scheinselbstständigkeit“ bekannt ist. Arbeitet eine Betreuung mehr als 20 Wochenstunden bei Ihrem Angehörigen, kann es sein, dass nachträglich entsprechende Abgaben gefordert werde können. Eine Möglichkeit, das zu verhindern ist, mehrere Gewerbetreibende zur Betreuung einzustellen, welche dann einem „Schichtplan“ nachgehen.
Das Modell „Anstellung“ bedeutet, wie es der Name schon sagt, dass Sie als Arbeitgeber fungieren und damit alle Rechte und Pflichten eines solchen gegenüber der Betreuungskraft einnehmen. Diese umfassen beispielsweise: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaubsansprüche, Kündigungs- und Versicherungsschutz, feste Arbeitszeiten sowie den Anspruch auf Sozialleistungen.
Es ergeben sich daraus zwangsläufig strenge Vorgaben für den Arbeitgeber, vor allem was die Arbeitszeit betrifft. Nach deutschem Recht besteht eine Vollzeitwoche aus maximal 40 Stunden. Bei Übertragung in die 24-Stunden-Pflege müssten Sie also mit einem 3-Schichten-Modell arbeiten, um gesetzeskonform zu beschäftigen.
Selbst im Schichtenmodell wäre das Wochenende noch nicht abgedeckt. Dazu kommen nicht vorhersehbare Ausfälle des Personals und ein erheblicher administrativer Aufwand des Arbeitgebers. Dieses Modell ist zudem das teuerste, wenn im Schnitt 3 Vollzeitkräfte beschäftigt werden.
Diese Kombinationen sind nicht nur möglich, sondern werden sogar wärmstens empfohlen, um eine optimale Versorgung zu gewährleisten. Dabei geht es nicht nur um die Kombination von häuslicher oder 24-Stunden-Betreuung mit ambulanter Pflege, sondern auch noch um die Ergänzung mit der Kurzzeitpflege. Diese ermöglich es nämlich auch kurzzeitig Betreuung sicherzustellen sowie Ihnen Zeit für Urlaub und Freizeit einzuräumen.
Solange ein ambulanter Pflegedienst mit an Bord ist, profitieren Sie von vielen Vorteilen:
Der ambulante Pflegedienst hat qualifiziertes medizinisches Personal und übernimmt mit seiner Expertenmeinung eine Art Aufsichtsaufgabe.
Es wird eine sicherheitsrelevante Komponente berücksichtigt: Sollte sich der Zustand des zu Betreuenden verschlechtern, ist der Pflegedienst befugt, fachliche Anweisungen zu geben.
Es gibt eine klare Trennung der Zuständigkeiten zwischen Betreuung und Pflege und damit gleichzeitig ein Sicherheitsnetz, falls einer der beiden Dienstleister ausfällt.
Auch die Betreuenden werden körperlich und psychisch belastet. Die fachliche Begleitung und Anleitung des ambulanten Pflegedienstes reduziert die Last, der man ausgesetzt ist.
Nichtsdestoweniger gibt es auch Nachteile: Die Kosten der Angehörigen steigen und müssen selbst getragen werden. Es gibt zwar Pauschalen zur Pflegesachleistung. Diese werden jedoch anteilig vom Pflegegeld abgezogen.
Wenn Sie sich für das dritte Modell entscheiden und die Betreuungskraft eigenverantwortlich einstellen möchten, ist der Prozess der Anmeldung umfangreicher als bei der Beauftragung einer Agentur. Wir haben Ihnen die einzelnen Schritte zusammenstellt:
Lassen Sie sich kostenlos und unverbindlich von unserem geschulten Personal beraten. Füllen Sie das Rückruf-Formular aus und unsere Mitarbeiter melden sich schnellstmöglich bei Ihnen.
Egal, ob Einstellung, Beauftragung oder Agentur, Sie sollten stets Nachweise über Rechtmäßigkeit und Eignung einfordern sowie genau prüfen, um allen Eventualitäten vorzubeugen. Welche persönlichen Voraussetzungen eine Betreuungskraft mitbringen bzw. nachweisen sollte, haben wir Ihnen nachfolgend zusammengestellt:
Gesundheitliche Eignung: Es sollte kein Problem sein, ein ärztliches Attest einzufordern. Dieses sagt vieles darüber aus, ob die Betreuungskraft in der physischen und psychischen Lage ist, eine 24-Stunden-Pflege zu übernehmen. Darüber hinaus gibt so ein Attest Aufschluss über Impfstatus und mögliche ansteckende Infektionskrankheiten.
Führungszeugnis: Mithilfe dieses Dokuments können Sie sicherstellen, Ihren Angehörigen guten Gewissens in eine externe Betreuung zu geben. Das Führungszeugnis gibt Auskunft darüber, ob Vorstrafen vorliegen und sollte bei einer Entscheidung berücksichtigt werden.
Unterlagenlage: Bevor Sie jemanden beauftragen oder einstellen, sollten Sie Lebenslauf, Zeugnisse und Referenzen prüfen.
Ausländische Fachkräfte (innerhalb der EU): Hier gilt, dass diese Personen zwar ohne Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland arbeiten können, aber dennoch einen Nachweis zur Sozialversicherung sowie die „Blaue Versicherungskarte“ beibringen müssen.
Bei einer Beauftragung über eine Agentur sollte zudem vor der Beschäftigung die Bescheinigung A1 vorliegen und Ihnen zur Verfügung gestellt werden. Diese zeigt, ob entsprechende Agentur überhaupt qualifiziert und anerkannt ist, Ihnen diese Dienstleistung anbieten zu dürfen. Sollten nämlich etwas passieren und die Agentur den Schein nicht besitzen, könnten auch Sie in die Haftung gehen.
Es kommt tatsächlich sehr oft vor, dass aus diesem Dienstleistungsverhältnis – Zeit gegen Geld – eine tolle Gemeinschaft wird, von der beide Seiten profitieren. Die zu betreuende Person wird munterer, lebt auf und steigert die eigene Motivation aufgrund der vermehrten Beschäftigung, die die Einsamkeit reduziert.
Gleichzeitig profitiert auch die Betreuung von einem freundschaftlichen Verhältnis. Die Arbeit ist ungemein leichter mit einer Person, die man schätzt. Darüber hinaus lernt man die Sprache und die Umgebung kennen und hat vielleicht sogar Interesse an den Geschichten des zu Betreuenden.
Es gibt nicht umsonst ein deutsches Arbeitszeitenschutzgesetz. Dieses sieht vor, dass nicht oder nur in Ausnahmefällen mehr als 8 Stunden am Tag sowie maximal 40 Stunden pro Woche gearbeitet wird. Die Betreuenden sind schließlich keine Maschinen und müssen auch nicht 24 Stunden am Tag abrufbereit sein. Hier gilt: Es muss eine Art Schichtplanung geben. Es kann entweder nur tags- oder nachtsüber gearbeitet werden. Dazu kommt der Anspruch der Betreuung auf mindestens einen freien Tag pro Woche, der gesetzlich gewährt werden muss. Angehörige sind in der Verantwortung, diese Zeiten ohne Betreuung selbst zu überbrücken oder zum Beispiel weitere Betreuer sicherzustellen. Eine Ausnahme ist die Anstellung von Gewerbetreibenden. Diese haben keinen Anspruch auf Urlaub, sondern arbeitsfreie Zeiträume, bei denen zusätzlich zu beachten ist, dass die Person nicht in die Scheinselbstständigkeit rutscht.
Leider sind Agenturen, aber auch die anderen Anstellungsformen es gewöhnt, eine hohe Fluktuation an Betreuern zu erleben. Es kann durchaus sein, dass ein und dieselbe Person bis zu einem halben Jahr im Haushalt wohnt oder direkt nach 4 Wochen geht. Der Durchschnitt liegt in einem Bereich zwischen 2 bis 3 Monaten.
Natürlich möchten die Betreuenden zumindest an den Feiertagen zurück zu ihren eigenen Familien. In diesen Zeiten muss der Auftraggeber also Sie schauen, wie diese Zeiten überbrückt werden. Einen Anspruch, dass nach dieser Phase dieselbe Person zurückkommt, gibt es übrigens nicht.
Das ganze Leben besteht daraus, dass man manche Menschen mag und andere nicht. Wie sieht es aber aus, wenn man die Betreuung für die eigenen Angehörigen aber nicht mag oder die Chemie zwischen Betreuung und zu Betreuendem nicht stimmt? Hier besteht leider ein klares Ungleichgewicht im Macht- und Entscheidungsverhältnis.
Einerseits müssen Sie als Auftraggeber damit leben, keine Garantie für eine Betreuung zu erhalten. Andererseits können Sie umgekehrt nicht einfach eine Betreuung „loswerden“. Wenn die Sympathie jedoch auf beiden Seiten nicht stimmt, kann es gut sein, dass die Person selbst geht – die Nachfrage ist schließlich groß genug.
Sofern es hier jedoch nicht auf Anhieb eine Lösung geben sollte, liegt es der Vermittlungsagentur natürlich doch am Herzen, Sie zufriedenzustellen. Schließlich sind Sie ein zahlender Kunde. Dennoch kann das etwas dauern, denn eine Alternative muss erst einmal gesucht werden.
Deutschland ist ein Land, in dem quasi für jede erworbene Kenntnis Zertifikate vergeben. Diese sind wiederum ein aussagekräftiges Instrument für den Nachweis von Sprachkenntnissen. Aus diesem Grund sollten Sie bei ausländischen Lebensläufen, in denen lediglich steht, dass gute Kenntnisse vorhanden sind, stets einen Nachweis einfordern oder zumindest bei einem Telefonat einen ersten Eindruck gewinnen.
In der EU gilt zudem der europäische Referenzrahmen, welcher eine einheitliche Messbarkeit von Sprachkenntnissen aller EU-Mitgliedsstaaten verbindlich regelt. Hier gilt A1 als Anfängerniveau und C2 für annähernde Muttersprachlichkeit. Seien Sie aber nicht zu streng – in der 24-Stunden-Betreuung reichen oftmals Kenntnisse zwischen A2-B1.
Unvorhergesehene Krankheitsfälle, Kündigungen, aber auch der übliche Urlaubsanspruch sind Faktoren, die die Planbarkeit einer 24-Stunden-Betreuung erschweren. Das sind auch Gründe für viele Angehörige zu sagen, dass eine Vermittlungsagentur hier beauftragt wird. Der Gedanke dahinter ist die Haftung in solchen Fällen bzw. das Schicken von Vertretungspersonal.
Wie ist aber die rechtliche Lage? Selbst die professionellste Agentur wird Ihnen keine Garantie darauf geben, ständig und jederzeit Vertretungen organisieren zu können. Nichtsdestotrotz kennen auch Agenturen sich mit ständigen Mitarbeiterfluktuationen aus und sind meistens gut vorbereitet.
Eine Lösung für kurzfristige Vertretungen und Einsätze ist deshalb auch die Kurzzeitpflege. Diese wird durch die Pflegekasse bezuschusst und hat genau diesen Hintergrund erfasst.
Es sollte sich nicht immer um eine Bringschuld der Agentur bzw. der Betreuung handeln. Man sollte es auch der fremden Person leichter machen, in den eigenen Haushalt aufgenommen zu werden. Es gibt drei Grundsätze, mit denen Sie es allen Beteiligten leichter machen, zueinanderzufinden. Sorgen Sie dafür, dass die Betreuungsperson ein schönes Willkommen erlebt und sich wohlfühlt. Kleine Gesten und freundliche Handlungen reichen meist schon, um ein grundsätzlich freundliches Klima aufzubauen. Machen Sie zum Beispiel ein Begrüßungsessen oder etablieren Sie wiederkehrende kleine Rituale, indem Sie die Person auch mal zum Eis-Essen einladen zum Beispiel. Wichtig ist vor allem auch, die eigene Erwartungshaltung zu überdenken. Es geht schließlich um einen Menschen, der Ihre Liebsten pflegen soll. Diese Betreuung hat auch ein eigenes Leben, eine eigene Familie und nur begrenzte Kapazitäten, Sie zu unterstützen. Dasselbe gilt auch die Erwartung an die Sprachkenntnisse. Es sollte klar sein, dass das meiste Betreuungspersonal durch die Vermittlungsagenturen aus Osteuropa stammt und wahrscheinlich kein fließendes Deutsch spricht. Dem zu Betreuenden ist es wahrscheinlich sowieso wichtiger, dass mit ihm Zeit verbracht wird und die Einsamkeit vergeht.
Älter zu werden und das Altern mit all seinen Herausforderungen zu akzeptieren, fällt niemandem leicht – weder den Angehörigen noch den zu Pflegenden. Glücklicherweise ist aufgrund des deutschen Sozialsystems niemand mit den sich daraus ergebenden Fragen allein gelassen. Die vielen Anlaufstellen sollten unbedingt rechtzeitig zurate gezogen werden, auch wenn es schwerfällt, bei den ersten Anzeichen von Vergesslichkeit oder körperlichen Abbaus aktiv zu werden. Vielleicht wird es ja doch wieder besser? Das ist zumindest die Frage, die sich jeder stellt, wenn es losgeht. Hier mal das Licht angelassen, da mal einen Namen vergessen. Wenn es dann aber zunehmend dazu führt, sich zu verlaufen, Medikamente zu vergessen oder gar in aggressives Verhalten umschlägt, kann es einen selbst und sein Umfeld stark belasten.
Diese Belastung kann auf viele Arten reduziert werden – die einzelnen Betreuungs- und Pflegemöglichkeiten wurden bereits vorgestellt. Eine davon ist die 24-Stunden-Pflege. Die Tatsache, dass eine fremde Person für einen gewissen Zeitraum mit im Haushalt lebt und das Persönlichste und Intimste von einem sieht, kann befremdlich, aber nach der Anfangszeit befreiend sein. Alle Seiten können zuversichtlich sein, weiter ein Leben im eigenen Umfeld zu haben, das lebenswert ist. In Kombination mit einem ambulanten Pflegedienst als medizinischen Partner hat man zudem eine Rundumabdeckung und kann sich gewiss sein, eine optimale Lösung für seine Angehörigen gefunden zu haben.