Die Pflege in den eigenen vier Wänden hat positive und negative Seiten. Für die Betroffenen selber ist es besser, zu Hause zu bleiben. Die Angehörigen stehen jedoch vor neuen Aufgaben, die nicht selten eine Herausforderung sind. Damit die neue Situation ein wenig Entlastung mit sich bringt, gibt es unterschiedliche Hilfen. Mit dazu zählen auch die Betreuungs- und Entlastungsleistungen.
Wie hoch ist der Entlastungsbetrag und wann kann dieser beantragt werden? Was sind Betreuungsleistungen und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Wem stehen die Hilfen überhaupt zu? Es gibt viele Fragen zu diesem Thema. Die Antworten und Erklärungen erfahren Sie hier.
Es handelt sich hier um eine gesetzlich festgelegte Leistung, die von den Pflegeversicherungen bezahlt werden. Im Sozialgesetzbuch ist verankert, wer einen Anspruch auf die Hilfen hat. Seit dem 01. Januar 2017 haben grundsätzlich alle Menschen einen Anspruch, die in einer der fünf Pflegegrade eingeteilt sind. Jedoch muss die Person im häuslichen Umfeld gepflegt werden. Bewohner von Pflegeheimen steht die Entlastungsleistung nicht zu. Grundsätzlich muss man zwischen Betreuungs- und Entlastungsleistungen unterscheiden. Es handelt sich hier um zwei Kategorien, die eine Hilfe für die Betreuung und Pflege darstellen.
Folgende Punkt fallen unter die Entlastungsleistung:
Folgende Punkte fallen unter die Betreuungsleistung:
Bei der Entlastungsleistung handelt es sich um einen festen Betrag, der unabhängig von dem Pflegegrad gezahlt wird. Die 125 Euro stehen damit jeder pflegebedürftigen Person zu, egal wie schwerwiegend die Pflege ist. Wichtig ist, dass der Betrag zweckgebunden ist. Dieser darf nur zur Entlastung oder auch zur eigenständigen Gestaltung des Alltages des Pflegebedürftigen verwendet werden.
Oder Sie schreiben uns eine Mail an folgende Adresse:
info@pflegewelt.orgAller Personen, die einem Pflegegrad zugeteilt sind, haben einen Anspruch auf Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Jedoch wird dieser Betrag nicht automatisch ausgezahlt. Die 125€ pro Monat stehen Ihnen gesetzlich zu und sollen die Familie und den pflegebedürftigen selber entlasten und das alltägliche Leben vereinfachen.
Der Antrag für die Betreuungs- und Entlastungsleistungen muss schriftlich erfolgen und wird direkt bei der Pflegekasse gestellt. Entsprechende Vordrucke bekommen Sie hier ebenfalls. Außerdem ist es wichtig, dass nicht der Pfleger, sondern die betroffene Person selber den Antrag stellt. Ist die Gesundheit soweit eingeschränkt, dass dieser Vorgang nicht mehr möglich ist, dann kann auch ein Angehöriger den Antrag stellen. Allerdings müssen hier entsprechende Vollmachten vorliegen. Es ist wichtig, dass der jeweilige Pflegegrad nachgewiesen wird. Das ist die Grundvoraussetzung für die Bewilligung.
Bei vielen Angeboten reichen die 125 Euro nicht aus. Je höher der Pflegegrad, desto intensiver ist auch die Pflege. Ab dem Pflegegrad 2 haben Personen einen Anspruch auf Pflegesachleistungen. Verwendung findet diese zum Beispiel in einem ambulanten Pflegedienst. Werden diese jedoch nicht genutzt, können bis zu 40 Prozent umgewandelt werden. Die Summe der Entlastungsleistungen steigt. Das kann jedoch nur für Angebote verwendet werden, die den Alltag entlasten. Kurzzeitpflege oder Ähnliches kann damit nicht bezahlt werden.
Pflegesachleistungen |
40% umgewandelt |
Gesamt |
|
Pflegegrad 1 |
0 |
0 |
125,00€ |
Pflegegrad 2 |
689,00€ |
275,60€ |
400,60€ |
Pflegegrad 3 |
1298,00€ |
519,20€ |
644,20€ |
Pflegegrad 4 |
1612,00€ |
644,80€ |
769,80€ |
Pflegegrad 5 |
1995,00€ |
798,00€ |
923,00€ |
Nutzten Sie den Betrag im aktuellen Jahr nicht, dann brauchen Sie keine Angst haben, dass dieser direkt zu Jahresbeginn verfällt. Die Beträge werden ins das erste Kalenderjahr übertragen. Gelder aus dem Vorjahr verfallen also erst am 30. Juni. Nutzen Sie das Angebot voll aus. Die Statistiken der Krankenkassen haben gezeigt, dass lediglich um die 50 Prozent der Personen mit einem Pflegegrad die staatlichen Hilfen nutzen.
Die Summen werden außerdem addiert. Das bedeutet, nutzen Sie den Betrag von 125 Euro nicht voll aus, gibt es einen Übertrag auf den nächsten Monat. Das summiert sich dann bis zum Verfallsdatum. Erkundigen Sie sich gerade bei niedrigen Pflegestufen nach den Angeboten und Verwendungsmöglichkeiten für den Entlastungsbeitrag. Neben der täglichen Erleichterung schöpfen Sie die Summe damit voll aus.
Unser erfahrenes Team steht Ihnen in Sachen Pflege zur Seite. Nehmen Sie noch heute Kontakt auf und wir unterstützen Sie bei Ihrem Anliegen.
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